Drittanbieter-Apps ohne Zulassung

Card Link: Zahnärzte fürchten Wildwest-Zustände

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Berlin -

Die Zahnärztinnen und Zahnärzte kritisiert den Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gematik zu „Card Link“. Mit diesem Verfahren sollen Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte über Apps von Drittanbietern einlösen können. Gemeinsam mit den anderen Gesellschaften hatte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) vor Unsicherheiten gewarnt und dagegen gestimmt, das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte sich mit seiner Mehrheit trotzdem durchgesetzt.

Grundsätzlich begrüße man das neue Verfahren, weil es einen weiteren volldigitalen Weg zur Einlösung von E- Rezepten ermögliche. Deshalb hatte sich die KZBV ursprünglich für den Card Link eingesetzt, nun aber gegen den Beschluss gestimmt, weil das Sicherheitsniveau abgesenkt worden sei; Denn anders als bei den bisherigen Einlösewegen, die hohen Sicherheitsanforderungen durch die Gematik unterlägen, müssten die Apps von Drittanbietern nicht zugelassen werden.

Zur Entscheidung der KZBV trugen neue Spezifikationen zum Verfahren bei, die allerdings noch nicht öffentlich sind. Hierbei geht es darum, dass zwar das Verfahren selbst reguliert ist, nicht aber daran angeschlossene Komponenten. Über diese hat nun nicht mehr die Gematik oder ein anderes Bundesinstitut die Hoheit und Verantwortung, sondern die Anbieter der Apps selbst. In vorherigen Verfahrensentwürfen war das noch anders geplant. Damit aber ein einhergehendes Sicherheitsrisiko zu assoziieren, sei falsch, so ein Experte.

Sicherheitslücken und fehlende Kontrolle

„Seit Jahren arbeiten wir daran, dass das E-Rezept hochsicher ist, nun soll der freie Markt Apps anbieten dürfen, ohne dass jemand kontrolliert, was mit den Verordnungsdaten passiert. Das ist ein Unding“, erklärt KZBV-Vize Dr. Karl-Georg Pochhammer. Zwar seien die Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht direkt betroffen, allerdings könne das E-Rezept-System keine Zweifel an Sicherheit vertragen. Weder Patientinnen und Patienten noch Apothekerinnen und Apotheker könnten bewerten, ob die eingesetzten Apps sicher und zuverlässig seien, müssten aber jetzt die Verantwortung für die Nutzung übernehmen.

Unverständnis zeigte Pochhammer auch für das Vorgehen des BMG: „Das BMG, das 51 Prozent der Anteile an der Gematik hält, hat trotz deutlicher Warnungen aller anderen Gesellschafter gestern in der Gesellschafterversammlung die technischen Vorgaben für dieses Verfahren durchgeboxt. Alle anderen Gesellschafter, also sowohl Leistungserbringer als auch Kostenträger, stimmten dagegen. Das zeigt, dass das Interesse des BMG an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung weiter schwindet.“

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