Das E-Rezept kostet die Apotheken viel Zeit und Nerven – und auch immer mehr Geld. Denn für die Nutzung des neuen Verfahrens „Card Link“ auf Plattformen wie Gesund.de werden weitere Gebühren fällig, wobei überhaupt nicht abzusehen ist, wie viele Verordnungen dann wirklich in der Apotheke ankommen.
Das neue Verfahren werde nicht nur von den Versendern breit beworben, sondern beschäftige seit Monaten auch Gesund.de, teilt der hinter der Plattform stehende Großhändler Phoenix seinen Kunden mit. „Unser Ziel ist es, allen Apotheken in Deutschland einen zeitgleichen Zugang zum ‚Card Link Verfahren‘ zu ermöglichen.“
„Card Link“ sei für den Nutzer beziehungsweise Patienten „sehr smart“ in der Anwendung: „Die Gesundheitskarte (eGK) wird einfach an das Smartphone gehalten und nach der Eingabe der Kartennummer und der Legitimation kann das E-Rezept eingesehen werden und an die gewünschte Stammapotheke über Gesund.de übermittelt werden.“
Sobald das Verfahren final von der Gematik zugelassen wurde, wolle man die Apotheken zeitnah anbinden – daher benötige man schon jetzt die Zustimmung zur Vereinbarung für „Card Link“. Die monatliche Nutzungsgebühr liegt bei 99 Euro netto pro Monat, zusätzlich zur bisherigen Nutzungsgebühr in Höhe von 199 Euro. Dafür dürfen die Apotheken die erforderliche Software nutzen, die auch an das Cockpit angebunden wird. Sonderwünsche kosten extra.
Dazu erklärt Phoenix, dass man als größter Gesellschafter und Vertriebspartner von Gesund.de bei der Gestaltung der Konditionen einen Handlungsspielraum habe. Für treue Kunden könne man den Gesamtbeitrag für Gesund.de auf aktuellem Niveau stabil halten. „Von den Konditionen her ändert sich also erst mal nichts.“
Gesund.de sichert eine Mindestverfügbarkeit von mindestens 97 Prozent im Vertragsjahresmittel zu; ausgenommen sind Ausfälle wegen Wartungsarbeiten und Störungen bei externen Diensten. Die Apotheke verpflichtet sich, Gesund.de die Zugangsdaten zum Konnektor zur Verfügung zu stellen, sofern dies erforderlich ist. Ein Support steht per E-Mail zur Verfügung.
Datenschutzrechtlich ist die Apotheke verantwortlich, Gesund.de ist laut Vereinbarung nur im Rahmen einer Auftragsverarbeitung tätig. Allerdings erlaubt die Apotheke der Plattform die Nutzung „auch für eigene Zwecke (insb. zur Übermittlung an eigene IT-Systeme zur Anzeige der Rezeptdaten in der Gesund.de App; inklusive der jeweiligen Historie im Einzelfall)“.
Der Vertrag kann durch die Apotheke ordentlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden und von Gesund.de mit einer Frist von zwei Monaten. Preisanpassungen sind einmal im Jahr möglich, allerdings nur im Umfang von Kostensteigerungen.
Tatsächlich hält Phoenix mittlerweile knapp die Hälfte der Anteile an Gesund.de, der Anteil von Noventi ist auf 29 Prozent gesunken. Der Wort & Bild Verlag ist noch mit 16 Prozent dabei, BD Rowa mit 5 Prozent und Sanacorp mit weniger als 1 Prozent. Angeblich bereitet eine Kanzlei gerade die komplette Übernahme durch den Großhändler vor.
Gesund.de rechnet mit einem Start für das neue Verfahren im zweiten Quartal. Ab wann die Apotheken zahlen müssen, geht aus der Ankündigung nicht hervor. Die Plattform arbeitet nach eigenen Angaben bereits seit Herbst an der technischen Anschlussfähigkeit der App für dieses Verfahren. Dazu wurde nun mit der Abda-Tochter NGDA (Netzgesellschaft Deutscher Apotheker) vor Kurzem eine Vereinbarung zur Anbindung an die Datenaustauschplattform N-Connect-Hub geschlossen. Damit wird sichergestellt, dass die über Card-Link abgerufenen Rezeptinformationen auch sicher zurück an die App von Gesund.de übertragen werden können.
N-Connect-Hub wurde in den letzten beiden Jahren in intensiver Abstimmung mit dem Softwareverband Adas entwickelt, um allen öffentlichen Apotheken eine einfache Lösung zur Anbindung von Drittanbieterplattformen zu ermöglichen. Über den Dienst können elektronische Daten verschlüsselt zwischen Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden.
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