Vierter E-Rezept-Einlöseweg

CardLink: Das neue Verfahren im Überblick

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Berlin -

Das eHealth-CardLink-Verfahren (eH-CL) hat in der Branche bereits vor dem Start einen schlechten Ruf. Schließlich wurde die Lösung in erster Linie für die Versender konzipiert, die bisher in Sachen E-Rezept das Nachsehen hatten. Der neue Weg, E-Rezepte vollständig digital einzulösen, stößt unter anderem bei der Abda auf Protest. Dabei kann das Ganze auch für Vor-Ort-Apotheken interessant sein. Doch wie kommt eH-CL nun in die Apotheken und wer sind die Player am Markt?

Bei eH-CL kann die elektronische Gesundheitskarte (eGK) über ein Smartphone mit dem TI-Konnektor eines Leistungserbringers interagieren. eH-CL stellt dafür eine sichere Verbindung zwischen eGK und Konnektor her und verbindet die unterschiedlichen Übertragungsprotokolle miteinander. So kann der notwendige Prüfungsnachweis ausgestellt werden und die Apotheke kann Verordnungen vom E-Rezept-Fachdienst abrufen.

Über verschiedene Anwendungen (Apps) von Apotheken, Versandapotheken oder anderen Marktteilnehmern und Plattformen können Kund:innen so mit der eGK ihre E-Rezepte einlösen, ohne dass sie eine PIN benötigen. Notwendig sind hingegen ein NFC-fähiges Smartphone und eine NFC-fähige eGK, beides ist aber in der Regel vorhanden.

Es wird ein SMS-Code an eine hinterlegte oder eingegebene Handynummer versandt, die in der App eingegeben werden muss. Nun ist die Nutzerin oder der Nutzer verifiziert und es startet eine maximal 15-minütige Freischaltung (Session), in der bis zu zehn eGK verwendet werden können. In der jeweiligen App erfolgt zudem automatisch die Aufforderung, die vorn auf der Karte aufgedruckte, sechsstellige Zugriffsnummer (Card Access Number, CAN) einzugeben, um auch hier doppelt abzusichern.

Anschließend können Versicherte in der App ihre Rezepte einsehen und beispielsweise ihre bevorzugte Apotheke wählen. Dort bekommen sie angezeigt, ob das Präparat dort verfügbar ist, ob sie es reservieren oder sich per Botendienst liefern lassen können. Vor allem in den Apps der Versender kann hier dann auch direkt das Rezept eingelöst werden, bei anderen Anbietern werden auch die Vor-Ort-Apotheken zum Zuge kommen.

Fraglich bleibt, wie die Auswahl der Wunschapotheke hier dann erfolgt, denn die breite Auswahl wie in der E-Rezept-App, die sich aus dem Verzeichnisdienst der Apotheken (ApoVZD) speist, werden wohl weder die Versender noch Kooperationsplattformen bieten. Die Vorgabe nach § 360 Sozialgesetzbuch (SGB V), dass alle Apotheken diskriminierungsfrei gelistet sein müssen, betrifft nur die Übertragung von Zugangsdaten außerhalb der Telematikinfrastruktur (TI).

Wie entstand CardLink?

Die Versender hatten das Verfahren über ihren Verband European Association of E-Pharmacies (EAEP) schon im vergangenen Jahr entwickeln lassen. Größte Akteure sind hier Redcare und DocMorris. Dass mit Card-Link eine Möglichkeit für Versender geschaffen werden konnte, liegt an der Entwicklung der eGK-Stecklösung für Apotheken, erklärt Manuel Blechschmidt vom IT-Unternehmen Health Service ERx. Er ist bereits seit Langem in dem Feld der E-Health-Lösungen unterwegs und Card-Link-Pionier. „Card-Link nutzt sozusagen eine eGK-Sicherheitslücke der Stecklösung“, sagt er.

Nicht nur für Versender: CardLink in Apotheken?

Doch auch in Apotheken vor Ort – die bisher vor allem von der Stecklösung profitierten – soll das neue Verfahren Einzug halten. Das Smartphone der Kundin oder des Kunden soll damit quasi zum Kartenterminal werden, mit dem die eGK ausgelesen und E-Rezepte eingelöst werden können. Die Hardware wird in der Apotheke für den Zugang zur TI allerdings weiterhin noch benötigt, Konnektor und Kartenterminal mit gesteckter SMC-B müssen also weiter vorhanden sein.

Wer bringt CardLink in die Apotheken?

Im Rennen um grünes Licht von der Gematik sind seit dem 19. März mindestens drei Hersteller: Neben Blechschmidts Unternehmen haben (laut Ankünding Ende Januar) Doctorbox in Kooperation mit Cherry sowie Ecsec ihre Anträge bei der Gematik eingereicht. Sobald hier die notwendige Erlaubnis erteilt wird, verkaufen diese wiederum ihre Produkte an die verschiedenen App-Anbieter. Dabei handelt es sich sowohl um Versender wie auch Kooperationen und andere Marktteilnehmer. Diese eH-CL-Hersteller müssen nach Zulassung ihrer Lösung und anschließender Lizenzabgabe an die App-Anbieter regelmäßige Updates zur Verfügung stellen und den tiefgreifenden 3rd-Level-Support gewährleisten.

Die Gedisa hat in Kooperation mit IhreApotheken.de (Noweda/Burda/Pharma Privat) eine standeseigene Lösung angekündigt. Blechschmidt hat seine Lösung bereits unter anderem Red Medical und Akquinet zur Verfügung gestellt. Parallel werden auch die Versender ihre eigenen, auf ihre Shops zugeschnittenen Lösungen präsentieren. Hierzu arbeitet der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) besipielsweise bereits mit Akquinet zusammen.

Auch Dr. Detlef Hühnlein von Ecsec hat seinen Antrag als Hersteller bei der Gematik abgegeben, um das Verfahren anschließend in die Apotheken zu bringen. Zudem hat er auch das Interop Council der Gematik angerufen. Über seine Einreichung moniert er die Tatsache, dass Vor-Ort-Apotheken beim Verfahren das Nachsehen haben, obwohl hier durchaus entsprechende Spezifikationen ergänzt werden könnten. Derzeit wird diese Beschwerde bei der Gematik geprüft; über mögliche Maßnahmen könne keine Aussagen getroffen werden.

Ziel seiner Bestrebungen soll am Ende sein, dass durch eine verbesserte Interoperabilität der Systeme Apotheken nicht Kunde mehrerer Anbieter werden müssen, um eH-CL auf breiter Fläche bieten zu können. Stattdessen wäre dann mit dem Vertrag mit einem Anbieter das gesamte Feld der eH-CL-Apps abgedeckt. Preislich soll sich das dann für die Vor-Ort-Apotheken in einem ähnlichen Rahmen abspielen, wie gesund.de es bereits vorgemacht hat.

Müssen die Anbieter alle Apotheken listen?

An dieser Stelle kommt der im vergangenen Jahr neu eingebundene Passus in § 360 des SGB V zum Tragen: In Absatz 16 wird geklärt, unter welchen Ausnahmen die Übermittlung der E-Rezepte außerhalb der TI (also außerhalb der bisherigen drei Einlösewege) erlaubt ist. Gestattet ist das neben der Übertragung an Abrechnungszentren und Krankenkassen sowie an Krankenhausapotheken demnach auch über das System einer einzelnen Apotheke (und ihres Filialverbundes).

Letzteres bezieht sich unter anderem (und realistisch deren Marktposition betrachtend) auf die Versandapotheken. Versicherte, die sich in der eigenen App ihres Versenders oder ihrer Apotheke mit eigener App bewegen, können ihr E-Rezept somit auch direkt übermitteln. Der sonst geforderte „diskriminierungsfreie Zugang“ entfällt hier somit.

Will ein Anbieter aber mehrere Apotheken listen, wie dies bei den Gedisa- und Gesund.de-Apps der Fall sein wird, müssen auch alle anderen Apotheken aufgeführt werden. „Dabei dürfen keine Apotheken oder Gruppen von Apotheken bevorzugt werden und der Verzeichnisdienst der Gesellschaft für Telematik sowie normierte Schnittstellen der Gesellschaft für Telematik sind für die diskriminierungsfreie Anbindung zu nutzen“, heißt es dazu in der vierten Ausnahme.

Zudem müssen die Anbieter hier zusätzlich tätig werden: „Dies erfordert eine technische Komponente zur Authentifizierung beim Anbieter des informationstechnischen Systems und einen Antrag bei der Gesellschaft für Telematik.“

Keine Zulassung = weniger sicher?

Bei den nun folgenden Einreichungen der App-Anbieter benötigt es keine Zulassung mehr, sondern einen Antrag bei der Gematik. Doch das macht die Sache laut Blechschmidt nicht zwangsläufig unsicherer. Die Verantwortung über die Sicherheit liegt nun aber eben nicht beim BSI oder der Gematik, sondern eben bei den Unternehmen selbst, die aber natürlich ebenfalls an der Sicherheit ihres Produkts interessiert sind. Die unter anderem vom BSI spezifizierte E-Rezept-App werde kaum genutzt und die Gematik habe das eH-CL-Verfahren reguliert. Und welchem Unternehmen oder welcher Organisation Versicherte ihre Daten übermitteln wollten, solle ihnen selbst überlassen bleiben, heißt es zu den Bedenken in Sachen Datenschutz.

Braucht CardLink neue Hardware?

Zusätzliche Technik wäre demnach für die Apotheken nicht notwendig, da bestehende TI-Elemente genutzt werden können. Statt die Konnektoren aber abends auszuschalten, wären diese rund um die Uhr im Einsatz, um jederzeit übermittelte E-Rezepte zu empfangen, die dann von den Apotheken zu deren Geschäftszeiten weiterverarbeitet werden, so Hühnlein. Dass die Apotheke keine neue Hardware braucht, erklärte auch Blechschmidt bereits: Der bestehende Konnektor müsse lediglich entsprechend konfiguriert werden, sodass er mit einer eH-CL-Instanz bei einem Anbieter verbunden ist.

CardLink für Heimversorgung nutzbar?

Auch für die Heimversorgung kann sich für die Vor-Ort-Versorgenden ein Vorteil durch CardLink erkennen: Nach der neuen Spezifikation sind nicht mehr nur zehn eGK pro Nummer machbar, sondern das ist nun als eine Session definiert, die mit einer SMS-PIN gestartet wird. Wird eine neue Session gestartet, wird somit das Einlesen weiterer zehn eGK möglich und so weiter. Die Zuordnung einer eGK zu einer Nummer soll vor allem bei Diebstahl helfen, um die Karte dann möglichst schnell sperren zu können. Außerdem eigne sich CardLink auch als Identifizierung für die Videosprechstunde.

Wann geht's los?

Im Dezember vermuteten Experten bereits, dass es nach der Veröffentlichung der Spezifikation noch zwei bis sechs Monate dauern könne, bis die ersten Anbieter ihre Lösung auf den Markt bringen könnten. Wie die Lage in einem halben Jahr aussehen wird, lässt sich aktuelle auch für die Beteiligten nicht sagen.

Und was ist mit den Kassen-Apps?

Die Krankenkassen entwickeln derweil ihr eigenes Verfahren, das aus Nutzersicht ähnlich wie CardLink funktioniert: Kassen-App öffnen, NFC-fähige eGK an das NFC-fähige Smartphone halten. Eine Identifikation über Telefonnummer und SMS entfällt hier, dafür wird die GesundheitsID/PIN des Karteneigentümers und die CAN entsprechend genutzt. Auch hier sollen im zweiten Quartal die ersten Apps erscheinen oder die bestehenden entsprechend erweitert werden.

Ab 2026 soll die GesundheitsID dann die eGK komplett ersetzen. Laut Gematik sieht es die veröffentliche Spezifikation vor, „dass die GesundheitsID zyklisch durch eine Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder über die eGK mit PIN bestätigt werden muss“.

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