Der Bundestag hat die Digitalgesetze von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. CDU/CSU enthielten sich, die AfD stimmte dagegen.
Vor der Abstimmung gab es – vor vergleichsweise leeren Reihen – eine längere Debatte. Lauterbach warb um Zustimmung, Abgeordnete von SPD, Grüne und FDP machten sich ebenfalls dafür stark. Matthias Mieves, Digitalexperte bei der SPD, bezeichnete Lauterbach sogar als heimlichen Digitalminister der Bundesregierung. Von Union, Linke und AfD gab es Kritik.
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die Nutzung von Therapiedaten für die Forschung erleichtert werden, mit dem Digitalgesetz (DigiG) sollen E-Rezept und elektronische Patientenakte (ePa) ausgerollt werden. Außerdem sind einige kleinere Regelungen enthalten, etwa:
Der Bundesrat wird beide Gesetze erst bei der nächsten Sitzung der Länderkammer im Februar verabschieden. Laut einem BMG-Sprecher kommt die verbindliche Einführung des E-Rezepts trotzdem zum 1. Januar. Denn dieser Termin sei nicht an das DigiG gekoppelt, so das neue Narrativ des BMG. Denn auch wenn in der Begründung zum Gesetzentwurf mehrfach davon die Rede ist und auch flankierende Maßnahmen vorgesehen sind – eine konkrete Regelung findet sich dazu im Wortlaut nicht.
Der Grund ist, dass die verpflichtende Einführung bereits für den 1. Januar 2022 vorgesehen war – und sich so auch nach wie vor in § 360 Sozialgesetzbuch (SGB V) wiederfindet. Lauterbach hatte den Termin damals unmittelbar nach seinem Amtsantritt abgesagt. Eine gesetzliche Anpassung hat es aber nie gegeben.
Stattdessen sei die Pflicht damals ausgesetzt worden durch ein Schreiben des damaligen Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung der Gematik, so der BMG-Sprecher. Jetzt sei sie wieder eingesetzt worden zum 1. Januar 2024 durch die jetzige Vorsitzende der Gesellschafterversammlung. Das ist Dr. Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung für Digitalisierung und Innovation im BMG.
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