Bringt das E-Rezept die Direktabrechnung? APOTHEKE ADHOC, 24.03.2021 14:55 Uhr
Die Einführung des E-Rezepts wird nicht nur für die Apotheken viele Abläufe verändern, sondern auch für ihre Rechenzentren. Die Abrechnung soll künftig bedeutend einfacher gehen – und sich damit auch die Direktabrechnung etablieren? Das zumindest erwartet der Softwareanbieter Scanacs. Es gibt aber auch Apotheker, die da davor warnen.
„Spätestens mit der Einführung des E-Rezepts sind Apotheken in der Lage, die Abrechnung mit Krankenkassen selbst durchzuführen, denn technisch stellt das keine Hürde mehr dar“, erklärte Scanacs kürzlich in einem Whitepaper zur Insolvenz des Abrechnungszentrums AvP. Die hat bekanntlich zahlreiche Apotheker in eine existenzielle Krise gestürzt. Hätten die ihr Geld stets sofort gekriegt, wäre das nicht geschehen, so das Argument. Doch Scanacs geht – auch im Rahmen eines Projekts mit der Siemens BKK – schon einen Schritt weiter und sieht mit dem E-Rezept bereits das Ende der Apothekenrechenzentren nahen.
Und ganz abwegig ist das auch nicht, denn viele Prozessschritte vom Versand der Papierrezepte, deren Scan oder die physische Sortierung nach Krankenkassen fallen dann weg und auch die Prüfung und gegebenenfalls Korrektur kann deutlich vereinfacht werden. Technisch ist eine direkte Prüfung von Rezepten bereits jetzt möglich – sie gehört zum Geschäftsmodell von Scanacs. Naheliegend also, dass das Start-up aus Dresden die Direktabrechnung als Lösung für die Apotheken sieht: Nicht nur komme es zu einer zeitlichen Entlastung und zu verringerter Retax-Gefahr, sondern eine Direktabrechnung könne auch lästige Streitigkeiten über Vertragsinterpretationen überflüssig machen. Statt im aufwendigen Briefverkehr Monate nach Bedienung eines Rezepts können Streitigkeiten demnach in Echtzeit ausgeräumt werden. Was Scanacs dabei nicht erwähnt: die gesetzlichen Einspruchsfristen der Krankenkassen. Dennoch: Eine direkte Auszahlung könne den Apotheken vor allem höhere Planungssicherheit bringen.
Naheliegend also, dass Scanacs und perspektivisch auch andere Anbieter, solche Lösungen in den Markt bringen werden. „Ich glaube, früher oder später kommen wir zu einer Direktabrechnung“, erklärte Apothekerin Kristin Rost am Dienstag beim „E-Rezept Summit“, das Scanacs durchführte. Ihr Kollege Kevin Kuhnert begrüßte die Vorstellung – insbesondere mit Blick auf die Vorfinanzierung von Hochpreisern sei es für viele Apotheken sehr attraktiv, ihr Geld umgehend zu erhalten. Doch es gab auch Widerrede, von Dr. Björn Schittenhelm nämlich: „Ob die Rezeptabrechner in Zukunft noch so eine große Rolle spielen werden wie heute, wird sich noch zeigen müssen. Aber wir sollten uns genau überlegen, ob wir eine Direktabrechnung überhaupt wollen“, wendete er ein. „Ich bin mir nicht sicher, ob das unser Ziel sein sollte.“ Denn dann würden Apotheken auch einen großen Teil ihrer Datenhoheit augfgeben. Bei einer Direktabrechnung hätten die Kassen nämlich Zugriff auf sehr viel mehr Daten als bisher, da sie statt einer Sammelrechnung einzelne Verordnungen einsehen könnten. „Ich tue mich ganz schwer mit der Vorstellung, einzelne Apotheken den Klauen hunderter Krankenkassen auszuliefern.“
Bis das E-Rezept eine Direktabrechnung in der Breite ermöglicht, ist aber ohnehin noch viel zu klären – und zwar mehr als so manchem bewusst sein dürfte. „Es ist erschreckend, festzustellen, wie viel so kurz vor der Einführung noch nicht geklärt ist“, sagte Apotheker Ralf König, der mit dem Health Innovation Hub das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Fragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen berät. So gebe es noch keine Regelung, ob Mischverordnungen möglich sein werden und wie mit ihnen umzugehen ist. Außerdem drohten große Schwierigkeiten bei bestimmten Produktgruppen: „Was beim E-Rezept nicht dabei ist – und das könnte eine Retaxierungsflut auslösen – sind manche Produkte, die weder apotheken- noch verschreibungspflichtig sind, aber verordnet werden können“, so König. „Heil- und Hilfsmittel sind ja sowieso noch ausgeschlossen, aber beispielsweise enterale Ernährung oder Verbandsstoffe sind betroffen. Hier ist es ganz klar so, dass sie theoretisch verordnet werden können, aber die Apotheken sie noch nicht abgeben dürfen. Diese Präparate, die zwischen den Stühlen stehen, werden uns noch viel Freude bereiten.“
Er verwies auch auf rein praktische Schwierigkeiten, die auf viele Apotheken zukommen könnten, vor allem mit den ausgedruckten QR-Codes. Denn es sei damit zu rechnen, dass im kommenden Jahr nur rund 10 Prozent der Verordnungen auf digitalem Wege in die Apotheken kommen. 90 Prozent werden demnach von den Patienten in ausgedruckter Form vorbeigebracht werden. „Wir können davon ausgehen, dass dieses Blatt dann gefaltet wird und müssen hoffen, dass diese Rezepte einigermaßen heil in der Apotheke ankommen“, erklärte er. „Wenn der Token nicht lesbar ist, gibt es ein Problem in der Apotheke, denn dann hat man keinen Zugriff auf das Rezept.“
Im Juli dürfte sich diese Frage aber noch nicht stellen – weil das E-Rezept zu der bisher genannten Frist nicht eingeführt werden wird. Davon geht zumindest Ulf Maywald aus, Arzneimittelexperte der AOK Plus. „Zum 1. Juli wird es kein E-Rezept geben – Gesetz hin oder her“, prophezeite er und verwies dabei neben dem auf die weiterhin zahlreichen Probleme, vor allem beim Anschluss. So würden beispielsweise rund 30 Prozent der Ärzte daran scheitern, beim Empfang des elektronischen Heilberufsausweises die Transport-PIN in eine eigene PIN umzuwandeln. Solche Verfahren müssten vereinfacht werden. Gleiches gelte auf Versichertenseite: Denn bisher sei geplant, dass nur Versicherte mit einer NFC-fähigen Gesundheitskarte die Gematik-App nutzen können. Doch um die freizuschalten, benötigt es eine PIN, die viele Kassen aus Datenschutzgründen nicht per Post verschicken dürfen. „Dazu müssen die Versicherten in die Filialen vor Ort gehen – aber die sind wegen Corona geschlossen.“