Die Gematik hat unlängst die neue Spezifikation für das Einlösen von E-Rezepten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vorgelegt. Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüft aktuell „weitere digitale Einlösewege“. Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Unionsfraktion geht zudem hervor, dass die Anreizsysteme für Ärzt:innen zwar geprüft wurden, aber nicht über bereitgestelltes Infomaterial hinausgehen soll.
Das BMG bestätigt, dass als einzige volldigitale Lösung derzeit nur die E-Rezept-App der Gematik zur Verfügung steht. Die Erfahrungen der ersten Roll-Out-Phase hätten aber gezeigt, dass von Versicherten und Leistungserbringern eine weitere vollständig digitale Einlösemöglichkeit gewünscht werde. „In Abhängigkeit von deren Verfügbarkeit wird die weitere Einführung des E-Rezeptes erfolgen“, so das Ministerium.
Was das eGK-Verfahren angeht, so habe die Gematik das Verfahren spezifiziert. „Nach konstruktiven Gesprächen mit den zuständigen Behörden wird dieser Einlöseweg durch eine zusätzliche Sicherheitsfunktion verstärkt. Zurzeit laufen intensive Gespräche mit der Industrie, um eine schnelle Umsetzung im Jahr 2023 zu ermöglichen“, schreibt das BMG. Die entsprechenden Zeitpläne würden gerade validiert. „Darüber hinaus wird geprüft, welche weiteren digitalen Einlösewege umsetzbar wären“, heißt es im Anschluss.
BMG und Gematik befänden sich jedenfalls „in konstruktiven Gesprächen“ mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, um ein Einvernehmen über den Abruf der E-Rezepte über die eGK zu erreichen. Zu dem Einschreiten der Datenschützer auf Landesebene enthält sich das BMG jeden Kommentars.
Bei der Sondergesellschafterversammlung der Gematik im Mai 2022 war von möglichen Anreizsystemen für Ärzt:innen die Rede gewesen, um die Praxen für die Teilnahme an der Roll-out-Phase zu gewinnen. Die Union fragt, was daraus geworden ist.
Laut BMG wurden verschiedene Optionen vorgeschlagen – etwa die Etablierung einer „E-Rezept-ready-flag“ (vergleichbar zu den Apotheken), die Vergabe von Weiterbildungspunkten im Rahmen von Digitalisierungsfortbildungen zum E-Rezept oder die kostenfreie Bereitstellung von Informationsmaterial. Das Ministerium habe den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in der Folge „Informationsmaterialien zum E-Rezept“ zur Verfügung gestellt. „Im Übrigen wurde beschlossen, zunächst keine weiteren Anreizsysteme zur Teilnahme an der Phase 1 zu etablieren“, stellt das BMG aber klar. Also auch keine Anreizsysteme in Form von Bonus- oder Malusregelungen.
Die Union hatte in ihrer Anfrage auf das eigentliche Startdatum des E-Rezepts verwiesen: Januar 2022. Doch mit einem Brief an die Gesellschafter der Gematik habe das BMG am 20. Dezember 2021 die verpflichtende Einführung des E-Rezepts „kurzfristig auf unbestimmte Zeit verschoben“. Auch der geplante Roll-out nach erfolgter Testphase verlief bekanntlich im Sande – ebenso zumindest bislang die Einlösung der E-Rezepte via elektronischer Gesundheitskarte (eGK).
Wie denn das BMG Fortschritt und Dynamik der E-Rezept-Einführung bewerte, wollte die Fraktion wissen. Das Ministerium bleibt hier vage, spricht von wichtige Erkenntnissen für den weiteren Prozess, erwartet aber einen deutlichen Anstieg der E-Rezept-Nutzung, sobald die avisierte „zweite digitale Einlösemöglichkeit“ zur Verfügung steht.
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