Während immer mehr E-Rezepte ausgestellt werden und die erste Phase des Rollouts ab September starten soll, warten Drittanbieter nach wie vor auf die Anbindung an den Fachdienst der Gematik. Dies soll laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Kürze geregelt werden.
„Eine gesetzliche Regelung für Schnittstellen zum Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst durch berechtigte Institutionen zusammen mit einer Verordnungsermächtigung ist im Rahmen eines kurzfristigen Maßnahmenpakets vorgesehen“, so ein BMG-Sprecher auf Nachfrage. Der Zeitplan dafür stehe aber noch nicht fest.
Ebenfalls geregelt werden soll in diesem Zusammenhang die Einführung des elektronischen Medikationsplans. „Eine gesetzliche Regelung für den elektronischen Medikationsplan sowohl auf der eGK als auch als Online-Anwendung besteht bereits. Beim elektronischen Medikationsplan als Online-Anwendung sind gesetzliche Anpassungen, insbesondere zur Frist, vorgesehen“, so der Sprecher.
Der Tagesspiegel hatte berichtet, dass das BMG ein größeres Digitalisierungsgesetz plant. Dabei gehe es um „die Identifizierung von Versicherten für Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) in der Apotheke, Regelungen zur Vermeidung von Lock-in-Effekten in den Praxisverwaltungssystemen sowie in den Komponenten und Diensten der TI und die Schaffung einer Rechtsgrundlage für Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) zur Durchführung des sogenannten Clearing-Verfahrens bei der Vergabe einer Krankenversichertennummer als Grundlage für die Nutzung der Anwendungen der TI durch die PKV“, so der Bericht.
„Damit die erwähnten Mehrwertangebote im Zusammenhang mit der elektronischen Verordnung unterbreitet werden können, sind von der Gesellschaft für Telematik in dem entsprechenden Fachdienst Schnittstellen bereitzustellen“, zitierte der Tagesspiegel auf einer entsprechenden Vorhabenplanung. Diese seien so auszugestalten, „dass Patientinnen und Patienten nur an einen bestimmten Kreis potentieller Anbieter, die an die sichere TI angeschlossen und mit deren Mitteln authentifiziert sind, freiwillig ihre Daten übermitteln können“.
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