Eigentlich soll das E-Rezept ab 1. Januar verpflichtend werden. Doch die Zeit wird knapp. Denn durch das Haushaltschaos könnte es zu Verzögerungen kommen.
In erster Runde haben die beiden Digitalgesetze von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 20. Oktober den Bundesrat und am 9. November den Bundestag passiert. Aber die 2./.3. Lesung steht noch aus.
Im Dezember bleibt nur noch die KW 50, da die letzte Sitzung des Bundesrats am 15. Dezember stattfindet. Unklar ist aber, ob die verschobene Haushaltswoche dann nachgeholt wird. Im Januar ist die erste Sitzungswoche des Bundestags die KW 3, aber die erste Bundesratssitzung erst am 2. Februar.
Das Inkrafttreten zum 1. Januar hängt damit am seidenen Faden. Zumindest inhaltlich soll es keine Stolperstellen mehr geben: Dem Vernehmen nach soll die Sache dadurch erleichtert werden, dass strittige Punkte herausgelöst und später per Verordnung gelöst werden sollen.
Zumindest die für 2025 vorgesehene Einführung der elektronischen Patientenakte (ePa) soll nicht wackeln: „Der 15. Januar steht“, sagte Susanne Ozegowski, Leiterin der Abteilung für Digitalisierung und Innovation, bei einer Konferenz des Digitalsverbands Bitkom. Nachdem das Tempo in den vergangenen Jahren nicht gerade die Stärke gewesen sei, gebe es jetzt keinen Grund, sich noch einmal ausbremsen zu lassen.
Eigentlich hätte Lauterbach zur Eröffnung der Bitkom-Konferenz auf der Bühne stehen sollen, doch er war verhindert. Klinikreform und Digitalisierung, er habe viel um die Ohren. Ganz genau konnte oder wollte Ozegowski nicht verraten, was dazwischen gekommen war.
Um das E-Rezept bekannt zu machen, soll es eine Kampagne geben. Auch die Kommunikation soll diesmal nicht wieder verstolpert werden. Hier habe die Gematik erheblich nachgelegt und beispielsweise umfangreiche Materialien und Tutorials für die Heilberufe veröffentlicht.
Ozegowski verteidigte die Pläne, dass die Kassen auf Grundlage von Daten ihre Versicherten kontaktieren können. „Da sehen wir ein Riesenpotenzial, das wir zunächst im ganz kleinen Umfang nutzen wollen.“ Es liegen extrem viele Daten bei den Kassen vor, die für eine bessere Versorgung der Versicherten eingesetzt werden könnten. Sie räumte aber ein, dass dies einer der strittigsten Punkte im Gesetzgebungsverfahren sei.
Den Umbau der Gematik werde man im kommenden Jahr angehen. Das stehe noch auf der Roadmap, so Ozegowski.
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die Nutzung von Therapiedaten für die Forschung erleichtert werden, mit dem Digitalgesetz (DigiG) sollen E-Rezept und elektronische Patientenakte (ePa) verpflichtend werden. Außerdem sind einige kleinere Regelungen enthalten, etwa:
*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Beitrags hatte es geheißen, der Stichtag für das E-Rezept sei auf den 15. Januar verschoben. Tatsächlich gemeint war aber die ePa. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.
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