Die Abda zeigt sich deutlich irritiert von der Ankündigung der Gematik, Apotheken könnten künftig mehrere Institutionenkarten (SMC-B) erhalten. Das sei „nicht abgestimmt“, „der Sache abträglich“ und „widerspricht möglicherweise dem Kammerrecht“, so Kammerpräsident Thomas Benkert.
Die Gematik hat beschlossen, dass für einzelne Organisationseinheiten jeweils SMC-B mit gesonderter Kennung beantragt werden können. Bis zu acht Karten mit unterschiedlichen ID sollen Apotheken künftig bei den Kammern beantragen können. Die wiederum sind für die Prüfung der Schlüssigkeit der Angaben zuständig. Auch jetzt können Apotheken bereits auf Wunsch mehrere SMC-B beantragen, die Kammern geben allerdings für jede Apotheke nur SMC-B heraus, denen genau eine Telematik-ID zugeordnet ist.
Die Begründung der Gematik: „Hat eine Apotheke weitere Organisationseinheiten, wie Versandhandel oder Heimversorgung, führt dies bislang zu Einschränkungen im Apothekenbetrieb bei der Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur.“ Von der Ausweitung dürften vor allem Versandapotheken profitieren.
Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), reagiert entsprechend angefressen auf die Mitteilung: „Die Bundesapothekerkammer hat mit Befremden die heutige Pressemitteilung der Gematik zur Kenntnis genommen. Unserer Ansicht nach darf eine Apotheke nur dann mehr als eine SMC-B-Karte besitzen, wenn es räumlich getrennte Organisationseinheiten gibt, etwa bei krankenhausbeliefernden Apotheken, oder aber als Ersatzkarte.“
Besonders verärgert ist man im Apothekerhaus offenbar darüber, wieder einmal nicht vorab informiert worden zu sein: „Die Gematik hat die Ausgabe mehrerer SMC-B-Karten für eine Apotheke im Vorfeld nicht mit den Apothekerkammern abgestimmt“, so Benkert. Und ersichtlich hätte die Kammer ansonsten Einwände geäußert: „Das ist nicht nur der Sache abträglich, sondern widerspricht möglicherweise dem Kammerrecht. Wir werden das prüfen“, kündigt Benkert an.
Aus Sicht der Gematik soll die Nutzerfreundlichkeit erhöht werden. Mehrere Karten für verschiedenen Organisationseinheiten, könnten nun jeweils eine eigene Telematik-ID bekommen, hieß es. Im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur könnten die Einheiten durch andere Akteure des Gesundheitswesens jeweils separat adressiert werden. Allerdings müssen die Apotheken die Kosten für die zusätzlichen SMC-B selbst tragen. Die Erhöhung der ID pro Apotheke hat die Gematik auf ihrer Gesellschafterversammlung am Dienstag beschlossen.
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