„Der heißgeliebte Datenschutz ist dahin“

Auf einer eGK: 14 Verordnungen von drei Patienten Sandra Piontek, 01.08.2024 09:37 Uhr

Beim Stecken einer elektronischen Gesundheitskarte erlebte ein Vertretungsapotheker eine große Überraschung. (Archivfoto) Foto: Abda
Berlin - 

Ein Vertretungsapotheker erlebte beim Stecken der Gesundheitskarte einer Patientin eine große Überraschung: „Statt der erwarteten einen Verordnung tauchten plötzlich 14 auf.“ Mehr noch: „Diese waren von mindestens drei verschiedenen Patienten“, so der Pharmazeut. „Der heißgeliebte Datenschutz ist somit dahin.“

Eigentlich wollte eine Patientin nur ein einzelnes Medikament in der Apotheke abholen. „Als ich die eGK steckte, tauchten aber plötzlich 14 Verordnungen auf statt der einen“, berichtet der Vertretungsapotheker. „Zudem waren mindestens drei verschiedene Patienten und mehrere Ärzte beim Abruf der Rezepte zu sehen.“ Die Patientin habe zum Glück genau gewusst, welches Medikament für sie bestimmt war. „Es waren Torasemid-Tabletten für sie verordnet“, so der Pharmazeut.

Er gibt zu bedenken: „Jedes System geht im Anschluss mit den nicht belieferten Verordnungen anders um. In dem Fall habe ich mit Prokas von Noventi gearbeitet.“ Dabei sei ihm wichtig gewesen, die übrigen Rezepte nicht aus Versehen zu löschen, sondern in die Cloud zurückzugeben. „Wenn man die Zeilen nicht übernimmt, muss man aufpassen, wie man mit den Daten umgeht, das ist bei jedem Warenwirtschaftssystem eine eigene Herausforderung“, so der Apotheker.

Die Patientin konnte zwar optimal versorgt werden, doch eine Frage bleibt offen: Was ist mit den anderen 13 Verordnungen? „Ich habe erfahren, dass es in einer Arztpraxis wohl ein technisches Dilemma gab und in Folge nur noch Papierrezepte ausgestellt wurden“, berichtet der Pharmazeut. „Inwieweit die Praxis nun die fehlgeleiteten Verordnungen nachvollziehen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Bis vor Kurzem konnte das Problem jedenfalls noch nicht gelöst werden, denn die Kundin war zwischenzeitlich schon wieder in der Apotheke. Alle Verordnungen befanden sich unverändert in der Cloud.“

Das Problem: „Die Dame war verständnisvoll und gut informiert. Es gibt jedoch ganz andere Situationen“, betont der Apotheker. „Oftmals werden die Arzneimittel einfach nur von den Angehörigen abgeholt, die dann nicht genau wissen, was verordnet wurde. Schnell kann es hier zu Falschabgaben kommen“, erklärt er. Aber auch bei multimorbiden Patient:innen mit vielen Arzneimitteln werde es schnell unübersichtlich. „Ich bin als Vertretung in vielen Apotheken unterwegs und kenne folglich nicht alle Kunden. Deswegen muss ich dreimal mehr aufpassen.“ Denn: „Solche falschen Zuordnungen bringen auch die Kundendatei völlig durcheinander. Darauf kann man sich nicht verlassen.“

Für ihn ist klar: „Ich bin absolut kein Fan vom E-Rezept, ich sehe nur geringfügig Vorteile. Alle schimpfen über das gute alte Fax, aber das ist wenigstens im Hinblick auf den Datenschutz sicher“, so der Apotheker. „Auch beim Papierrezept sind wir viel handlungsfähiger gewesen, es war einiges besser nachvollziehbar.“ Er bezieht sich damit auch speziell auf den geschilderten Fall: „Nun schlummern 13 falsche Verordnungen bei der Patientin, was mit den anderen Patienten passiert, weiß niemand. Das kann man nur spekulieren.“