Arztbezeichnung auf E-Rezept: „Fehlt bei 95 Prozent“ Sandra Piontek, 09.01.2024 15:06 Uhr
Mit großen Schritten erhöht sich derzeit die Anzahl der ausgestellten E-Rezepte, die beim Einlösen in den Apotheken somit aber auch vermehrt zu Problemen führen. Vielerorts kämpfen Apothekenteams mit den neuen Prozessen. Als hätten Inhaber:innen damit noch nicht genug zu tun, steigt auch die Angst vor der riesigen Retax-Welle, beispielsweise aufgrund fehlender Chargen oder unkorrekter Arztbezeichnungen: „Bei 95 Prozent unserer E-Rezepte fehlt die Arztbezeichnung. Das wird knallhart retaxiert“, ist sich ein Inhaber aus Brandenburg sicher.
Bei bestimmten Prozessen zum E-Rezept hätte sich der Inhaber mehr Unterstützung von der Standesvertretung gewünscht: „Wie kann es sein, dass die Abda keine Friedenspflicht zu E-Rezepten fordert? Es werden relativ kurzfristig bewährte Prozesse umgeworfen und neue implementiert. Auch viele Arztpraxen haben deutlichen Informationsbedarf.“ So komme es derzeit gehäuft vor, dass die korrekte Arztbezeichnung auf dem E-Rezept fehle: „Wir haben etliche Fälle, wo die Bezeichnung nicht korrekt ist“, so der Inhaber. Insgesamt schätzt er den Anteil der Rezepte, auf denen schlicht der Arztname steht, auf etwa 95 Prozent.
Das Problem: „Das System gibt keine Warnung zu Fehlinformationen, es wird schlicht nichts angezeigt“, so der Apotheker. Warum es nicht, wie bei allen Online-Bestellvorgängen auch, eine Fehlermeldung bei nicht korrekten Inhalten im Formular gebe, fragt er sich. „In jedem anderen Online-Vorgang komme ich gar nicht aus dem Formular raus, wenn etwas nicht stimmt. Warum kann dann ein E-Rezept, welches fehlerhaft ist, hochgeladen werden?“ Mittlerweile liege der Anteil von E-Rezepten gegenüber Papierrezepten bei etwa 80 Prozent: „Die Gefahr einer enormen Retaxwelle ist in meinen Augen groß“, so der Inhaber.
„Praxen wissen es nicht“
Er habe sich auf Eigeninitiative hin auch bei umliegenden Praxen erkundigt: „Die Ärzte wussten gar nichts davon, dass es beim E-Rezept zwingend notwendig ist, auch die korrekte Arztbezeichnung einzugeben. Per Stempel wurde diese üblicherweise auf die Papierrezepte gebracht; dass es nun aber extra eingegeben werden muss, war den Verschreibenden neu“, so der Inhaber, der sich fragt, warum die rechtlichen Bestimmungen dazu so schlecht ausgehandelt wurden: „Ich habe beim Verband angefragt, und man bestätigte mir telefonisch, dass alle E-Rezepte mit fehlender Bezeichnung retaxiert werden“, ärgert er sich. Er fordert: „In einer Phase, wo die Prüfung der E-Rezepte auf Korrektheit ohnehin schon schwierig ist, muss es eine Friedenspflicht geben. Es kann nicht sein, dass wir als Apotheken für solche Fehler haften.“
Dazu der DAV: „Wenn die Berufsbezeichnung beispielsweise gänzlich fehlt, dann ist das E-Rezept nicht heilbar und auch nicht belieferbar. Dementsprechend sollte aufgrund des Retax-Risikos die Berufsbezeichnung immer geprüft werden“, heißt es in einem aktuellen Rundschreiben.