Keine Zahlung von der Kasse

ARZ Darmstadt: Doppelabrechnung gefährdet alle Apotheken

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Berlin -

Nachdem der Verband der Rechenzentren (VDARZ) die Apotheken gewarnt hatte, nicht mit E-Rezepten zu experimentieren und sich nicht zu leicht auf neue Konzepte von Direktabrechnungen einzulassen, warnt jetzt noch einmal das ARZ Darmstadt vor Doppelabrechnungen beim E-Rezept.

Eine Apotheke hatte über ihr Softwarehaus CGM Lauer das Angebot erhalten, ihre E-Rezepte nicht an das Rechenzentrum, sondern mittels separatem IK an Scanacs zu geben. Das Start-up aus Dresden, an dem CGM zu 15 Prozent beteiligt ist, will die Direktabrechnung mit den Krankenkassen etablieren. Doch die geplante Stornierung der Abrechnung beim eigentlichen Vertragspartner ging schief, sodass die Rezepte doppelt abgerechnet wurden. Das fiel ausgerechnet der Kasse auf, die sofort Abrechnungsbetrug vermutete.

„In Sachen E-Rezept haben wir schon frühzeitig die technischen Voraussetzungen für eine reibungslose Abrechnung geschaffen“, teilt das ARZ den Apotheken per Mail mit. „Bei Abrechnungshindernissen, auf deren Beseitigung wir keinen technischen Einfluss haben, bleibt uns im Wesentlichen jedoch nur, Sie dringend darauf hinzuweisen.“

Nicht nur, dass die Apotheke mit einer Retaxierung rechnen muss, auch dem gar nicht verantwortlichen Rechenzentrum und allen dort abrechnenden Apotheken drohen Konsequenzen. Der Grund: Zweifele die Kasse aufgrund einer Doppelabrechnung wie im beschriebenen Fall, die Gesamtrechnung des Rechenzentrums in ihrer Korrektheit – zu Unrecht – an, könne diese zurückgewiesen werden. „Betroffen wären sämtliche Apotheken, die für den Abrechnungsmonat keine Zahlung des Kostenträgers erwarten könnten“, mahnt das ARZ.

„Wir übernehmen für Ihre Apotheke ausdrücklich die Verantwortung für die Abrechnung in ihrer Gesamtheit mit allen Verordnungen der gesetzlichen Kostenträger. Wir stehen ein für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Abrechnung“, heißt es in der Mail. „Will ein Kunde aus dieser gesamtheitlichen Abrechnung ausscheren, indem er einen separaten Abrechnungsweg für die E-Rezepte wählt, so geschieht dies unter Inkaufnahme eines schadenträchtigen Szenarios wie oben beschrieben.“

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