Apothekenverzeichnis: Monopol für Gedisa Laura Schulz, 14.03.2024 15:39 Uhr
Wie kommen eigentlich die Daten in die E-Rezept-App? Das fragen sich derzeit einige Inhaber:innen, die für ihre Apotheken gerne mehr hinterlegen würden als nur die Adresse. Schließlich zeichnet sich ab, dass Leistungen wie der Botendienst hier einen Unterschied ausmachen können. Doch diese Daten sind nur über die Gedisa zu übertragen – die Verbände haben ihrem Unternehmen ein Monopol gesichert.
Wer hat die Datenhoheit im nun so wichtigen Rennen der Vor-Ort-Apotheken gegen die Versender? Und wie können Apotheken mit ihren Services auch in den Apps und auf den Plattformen glänzen? Viele Inhaber:innen haben bereits den Wert des Botendienstes erkannt und sehen, dass Kund:innen, die per App oder Plattform bestellen, nicht zum Abholen des Arzneimittels vorbeikommen wollen. Der Botendienst mit Lieferung nach Hause könnte zukünftig ein immer wichtigerer Service werden, genauso wie Impfungen, pharmazeutische Dienstleistungen und andere Services.
Diesen nun aber auch online und mobile kenntlich zu machen, scheint gar nicht so einfach. Laut Gematik speist sich der Verzeichnisdienst (VZD) über drei Wege.
Die Basisdaten der Apotheke wie Name und Anschrift werden automatisch gezogen: „Grundlage hierfür ist §313 Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Befüllung und fortlaufende Aktualisierung des VZD erfolgt durch die Apothekerkammern der Länder gemäß SGB V §313 Abs. 5. Die von den Apothekenkammern bereitgestellten Daten leiten sich aus den Antragsverfahren zum Erhalt einer SMC-B (Institutskarte) ab. Mehr Daten können die Kammern nicht bereitstellen“, so die Gematik.
Gedisa sorgt für „Mehrwert“-Infos
Für alle zusätzlichen und freiwilligen Informationen gibt es zwei weitere Quellen: Wer wichtige Informationen wie Öffnungszeiten oder den vorhandenen Botendienst hinterlegen möchte, muss dies über das Gedisa-Apothekenportal erledigen. „Betreiber der Datenbank mit den (Mehrwert)Informationen hinter dem Portal ist die NGDA“, verweist die Gematik auf die ebenfalls komplett standeseigene und hundertprozentige Avoxa-Tochter.
20 bis 75 Euro, im Mittel etwa 50 Euro geben Apotheken für die Verträge mit der Gedisa monatlich aus. Noch läuft die dreijährige Anschubphase, bei der die Nutzung über die zusätzlichen Beiträge abgegolten ist. Doch Ende des Jahres ist es damit vorbei, dann muss sich die Gedisa am Markt behaupten. Nachdem bereits viel Geld in das System gepumpt wurde, sind viele Inhaber:innen ohnehin unzufrieden mit den verschiedenen Services. Dass der Dienst nun offenbar nahezu alternativlos genutzt werden muss, um wettbewerbsfähig zu bleiben, hat zusätzliches Aufregerpotenzial.
Verwiesen wird hierauf auch in einem offiziellen Dokument der Gematik. „Die für diesen Mehrwert der Versicherten nötigen Informationen unterliegen Anpassungen (Öffnungszeiten, Nacht-/Notdienstzeiten, Lieferoptionen etc.) und werden über einen Dienstleister von den Apothekern erhoben“, steht dort. Aber nirgends ist festgehalten, dass dies kostenfrei möglich sein sollte.
Die „Pflegehoheit“ von „Informationen über Versandapotheken mit Sitz im europäischen Ausland“ liegt im Übrigen bei der Gematik selbst.
„Einlösen ohne Anmeldung“
Als dritte Möglichkeit bleibe noch der eigene Softwarepartner der Apotheke: „Wenn das Apothekenverwaltungssystem (AVS) einer Apotheke die Funktion ‚Einlösen ohne Anmeldung‘ unterstützt, kann das AVS hierfür die (Mehrwert)Informationen ‚Belieferungsoptionen‘ auch in das ApoVZD (über)schreiben“, so die Gematik. Dies gelte aber eben nicht für alle Apotheken. Sei diese Option gegeben, wird die Belieferungsoption (Abholen/Botendienst/Versand) fest für die Apotheke hinterlegt und für Nutzer:innen sichtbar – egal, ob diese in der App angemeldet sind oder nicht.
Beim beschriebenen „Einlösen ohne Anmeldung“ oder dem „anonymen Einlösen“ können Kund:innen ihr E-Rezept per Gematik-App einlösen, ohne das aufwendige Anmeldeverfahren erledigt zu haben. Die Funktion wurde im vergangenen Jahr aufgenommen, da viele Versicherte nach wie vor keine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen. Hiermit kann zwar lediglich der E-Rezept-Token abgescannt werden, dafür stehen danach alle weiteren Funktionen der App zur Verfügung. Somit kann auch auf diesem Weg ein Token in der Apotheke vorgezeigt werden, das Arzneimittel vorab reserviert oder per Botendienst oder Versand bestellt werden.
Auch hierfür werden die Daten aus dem VZD gezogen; die zusätzlichen Infos kommen auch hier nur via Gedisa oder eben in Einzelfällen – und dann auch nur zur Belieferungsoption – über die Apothekensoftware. „Aus diesem Grund sollte bei Fragen zur Anzeige der Belieferungsoptionen in der App der Warenwirtschaftssystemanbieter kontaktiert werden, wo die Konfigurationsmöglichkeit im eigenen Warenwirtschaftssystem hinterlegt und für die Apothekenmitarbeitenden einsehbar sind“, erklärt die Gematik.
Die Datenabgleiche zwischen den verschiedenen Quellen sollen dem Vernehmen nach allerdings derzeit noch nicht gut funktionieren. Teilweise tauchten in der App dadurch nicht stimmende Apothekendaten auf, so ein Experte. Derzeit sei auch nicht ganz sauber zu skizzieren, welche Wege die Daten hier nehmen. Involviert sind auch hier wieder die Trust Service Provider wie Medisign, D-Trust oder T-Systems, die mit ihren Identifikations-Produkten die Basis für den Datenaustausch bilden.