Apotheken sollen E-Rezept-Pannen melden Patrick Hollstein, 15.11.2024 14:50 Uhr
Nachdem zuletzt immer wieder doppelte und fehlerhafte E-Rezepte aufgetreten sind, wollen die Verbände der Sache jetzt auf den Grund gehen: Apotheken sollen alle Fälle melden.
Einerseits ist es vorgekommen, dass E-Rezepte mehrfach mit identischem Inhalt ausgestellt wurden. Aktuell werde geprüft, wie es dazu komme. Unter Umstände handele es sich um Verordnungen mehrerer Packungen, allerdings gebe es auch Fälle, in denen die mehrfache Ausstellung nicht beabsichtigt war.
Da die Dubletten eine unterschiedliche Rezept-ID haben, sind sie grundsätzlich gültig. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hatte bereits erklärt, dass Apotheken nicht prüfen oder erkennen können, ob die Praxis ein Rezept beabsichtigt oder aus Versehen mehrfach ausgestellt hat.
Sollte sich nach Rücksprache mit dem Patienten oder dem Arzt herausstellen, dass es sich um einen Fehler handelt, soll eine Meldung an den Verband erfolgen, der dann seinerseits den DAV informiert. Anzugeben sind Rezept-ID und die verordneten Arzneimittel sowie Informationen zum Arzt. Denn nach der Abrechnung sei eine Analyse häufig nicht mehr möglich.
Zusätzlich sind zuletzt wohl fehlerhafte E-Rezepte aufgetreten, etwa mit bruchstückhaften Verordnungsinformationen. Auch diese sollen an den jeweiligen Verband gemeldet werden, am besten mit Fallbeschreibung oder Screenshot. Wichtig sind auch Rezept-ID und BSNR. „Nur so können die Art und Anzahl etwaiger Probleme erkannt werden, um diese anschließend gegenüber den Verantwortlichen mit konkreten Zahlen des Auftretens und entsprechend qualifiziert ansprechen zu können.“
In beiden Fällen sollen die Verordnungen nicht an den Fachdienst zurückgegeben, sondern gelöscht werden.