Digitalgesetz

Apotheken müssen Medikationsplan pflegen

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Berlin -

Auf die Apotheken kommt mit dem Digitalgesetz eine weitere Aufgabe zu: Laut Referentenentwurf sollen Apotheker:innen in Zukunft auch verpflichtet werden, den elektronischen Medikationsplan der Patient:innen zu aktualisieren.

Solange die Versicherten dem Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte (ePa) nicht widersprochen haben, müssen Apotheker:innen in Zukunft den elektronischen Medikationsplan aktualisieren und entsprechende Verordnungsdaten und Dispensierinformationen ergänzen. So sieht es der Entwurf des Digitalgesetzes vor.

„Apothekerinnen und Apotheker sind bei der Abgabe von Arzneimitteln nunmehr auch ohne Verlangen der Versicherten verpflichtet, diese bei der Verarbeitung von medikationsbezogenen Daten in der elektronischen Patientenakte zu unterstützen und insbesondere den in der elektronischen Patientenakte als medizinisches Informationsobjekt gespeicherten elektronischen Medikationsplan zu aktualisieren sowie die ebenfalls in der elektronischen Patientenakte bereitzustellenden Verordnungsdaten und Dispensierinformationen bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, soweit erforderlich, zu ergänzen“, heißt es zur Erklärung.

Die Ergänzungspflicht der Apotheker:innen zu Verordnungsdaten und Dispensierinformationen gelte nur, „soweit diese Daten nicht schon automatisiert über den Rezeptfachdienst in der elektronischen Patientenakte hinterlegt sind“, heißt es weiter.

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