Medikamentenliste und Wechselwirkungen

Apotheken haben drei Tage Zugang zur ePA

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Berlin -

Ab Mitte Januar nächsten Jahres soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten in Deutschland Pflicht sein. Über die ePA sollen alle behandelnden Ärzt:innen, Krankenhäuser und Apotheker:innen einen Zugang insbesondere zu den Medikationsdaten ihrer Patient:innen haben, um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden.

Seit 2021 gibt es die ePA bereits, allerdings werde sie nur wenig genutzt, erklärt Dr. Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin für Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Insgesamt gebe es erst 1,2 Millionen Nutzer. Als Gründe sieht Ozegowski insbesondere die aufwendige Registrierung. Ab dem 15. Januar 2025 soll die ePA verpflichtend sein. Für die Befüllung sind die behandelnden Ärzt:innen, Krankenhäuser und auch die jeweiligen Krankenkassen verantwortlich.

„Patientinnen und Patienten profitieren davon genauso wie Forschung und Ärzteschaft. Digitalisierung macht Medizin besser, ermöglicht individuelle Therapie und verhindert unerwünschte Nebenwirkungen“, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

In der ePA sollen die Medikationsliste, Befunde, Laborberichte und Abrechnungsdaten hinterlegt und gepflegt werden. Die jeweiligen Medikamente, die die Patient:innen einnehmen, sollen über die E-Rezepte automatisch eingetragen werden. Berichte und Befunde müssen die behandelnden Ärzt:innen einstellen.

Zugriffsrecht durch Gesundheitskarte

Von dem Moment an, indem die Versichertenkarte in der Praxis eingesteckt wird, hat der behandelnde Arzt oder die Ärztin 90 Tage lang Zugriff auf die ePA des Patienten. So können auch Ergebnisse von beispielsweise Bluttests oder die Befunde anderer Fachärzt:innen, die unter Umständen erst Tage nach dem Praxisbesuch eingestellt werden, mit berücksichtigt werden.

Bei telemedizinischen Beratungen müssen entsprechende Ärzt:innen in der App der jeweiligen Krankenkasse selber durch die Versicherten freigeschaltet werden.

Medikamentenlisten auch in der Apotheke

Auch Apotheken haben noch drei Tage, nachdem die Kund:innen ihre Arzneimittel abgeholt haben, Einsicht in die ePA. Einpflegen müssen die Apotheken erst einmal nichts. „Apothekerinnen und Apotheker haben die Expertise, Wechselwirkungen verschiedener Medikamente zu erkennen“, erklärt Ozegowski. Bei einer Wechselwirkung könnten Apotheker:innen dann Rücksprache mit den jeweiligen Ärzt:innen halten.

Studien zufolge seien wenigstens die Hälfte der durch Wechselwirkungen von Medikamenten eingewiesenen Notfälle vermeidbar, so Ozegowski. Rund eine halbe Million Patientinnen und Patienten, die heute im Krankenhaus landen, könnten durch die ePA davor bewahrt werden, schätzt Ozegowski.

Auch Apothekensysteme im Hintergrund sollen die Medikamentenliste analysieren können und mit Daten zu bekannten Wechselwirkungen abgleichen und Apotheker:innen im System gegebenenfalls warnen können, erklärt Dr. Florian Hartge, Co-Geschäftsführer der Gematik. In einer Light-Apotheke sollen bei Fragen, die PTA nicht selbst beantworten können, ein:e Apotheker:in telepharmazeutisch hinzugezogen werden, so Lauterbach.

Bundesweit ab Mitte Februar

Ab dem 15. Januar soll die ePA verfügbar sein – erst einmal in den Modellregionen Frankfurt und Hamburg, erklärt Sebastian Zilch, Unterabteilungsleiter „Gematik, Telematikinfrastruktur, eHealth“ beim BMG. Voraussichtlich vier Wochen später soll die ePA dann bundesweit verfügbar sein. Bis dahin haben Krankenkassen und Praxen Zeit, Akten anzulegen und sich zu identifizieren.

In den letzten drei Monaten des Jahres soll eine crossmediale Aufklärungskampagne unter dem Motto „Die ePA für alle“ starten. Rund vier Millionen Euro an Budget sind für die Kampagne bisher angesetzt. Parallel dazu sollen die Krankenkassen ihre Versicherten über die ePA informieren. Die Gematik sowie Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) sollen die Leistungserbringer im Gesundheitswesen informieren.

Cyberangriffe

„Patientendaten müssen elektronisch sicher verwahrt und genutzt werden können. Unberechtigte Zugriffe müssen ausgeschlossen werden. Die Verschlüsselung der Patientendaten entspricht deshalb den höchsten Standards und ermöglicht dennoch eine sichere Nutzung im Versorgungsalltag“, betont die Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Claudia Plattner. Mit Cyberangriffen würde aber gerechnet, so Plattner, da müsse man sich bestmöglich dagegen wappnen.

Medizinprodukte mit KI

Lauterbach sieht in der ePA insbesondere für die Forschung große Chancen. Die Nutzung der Daten für Forschungszwecke soll stark vereinfacht werden. Durch die Daten aus der ePA, verknüpft mit Genomdaten und Registerdaten, könnten mittels KI-Modelle gelernt werden. Dadurch, so hofft der Minister, sollen sich zukünftig Notfälle wie Schlaganfälle vorhersagen lassen.

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