Apotheken sollen das E-Rezept bereits bundesweit testen können – und tun das mitunter auch. Bei einer Apotheke aus Eschweiler hat das am Montagmorgen einen denkbar schlechten Beginn genommen: Sie kann das E-Rezept schlicht nicht einlösen, obwohl sie die genannte Fehlerquelle mit Sicherheit ausschließen kann.
Eigentlich passte alles: Das E-Rezept ist da, der Arzt hat es generiert, es enthält nur eine Position und die Apotheke wiederum weiß, dass nur sie es erhalten hat. Aber es klappt trotzdem nicht. Beim Scannen des QR-Codes erscheint eine Fehlermeldung: „Das Rezept wurde bereits einer anderen Apotheke zugewiesen“, lautet die Fehlermeldung, die die Warenwirtschaft Ixos ausspuckt. An sich ist das ein durchaus möglicher Fall: Patienten können E-Rezept an mehrere Apotheken gleichzeitig schicken. Ruft eine von ihnen es vom E-Rezept-Server in der Telematikinfrastruktur (TI) ab, wird die Verordnung für die anderen Apotheken gesperrt.
Doch genau das kann hier nicht sein: Denn das E-Rezept wurde nur für die eine Apotheke erstellt, es sollte ihr erstes werden. „Es ist definitiv in keiner anderen Apotheke gelandet, das kann ich ausschließen“, erklärt der kaufmännische Leiter der Apotheke, der den Test initiiert hat. „Denn es stammt von einem Zahnarzt, mit dem ich privat befreundet bin.“ Mit ihm habe er den Test angestoßen: Der Zahnarzt erstellt ein Rezept für seine Ehefrau und schickt es der Apotheke, die damit Empfang, Bearbeitung und Abrechnung üben kann. „Das ist also nur ein Testballon“, sagt der kaufmännische Leiter.
Dass die Übung so früh scheitert, hätte er nicht erwartet. „Ich dachte, im Optimalfall geht es reibungslos durch und Probleme entstehen höchstens bei der Abrechnung, denn da ist ja nach wie vor viel ungeklärt.“ Wodurch der Fehler zustande kommt, kann er sich nicht erklären, hat aber Vermutungen: „Das Ding ist ja noch ganz frisch und man muss die Technik noch in den Griff kriegen, da kann das an tausend Problemen liegen. Möglicherweise ist die Fehlermeldung falsch codiert, also dass das technische Problem ein anderes ist, aber diese Meldung angezeigt wird. Bei anderen Anwendungen gab es dieses Problem zu Beginn.“
Noch ist das Problem ganz frisch, er will ihm also erst einmal Zeit geben und hat erst einmal nur bei Pharmatechnik angefragt. Falls die ihm nicht weiterhelfen können, werde er sich an seinen Verband wenden.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte bis kurz vor Weihnachten an der gesetzlich verpflichtenden Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar festgehalten. Probleme wie diese deuten darauf, dass die Absage der Einführung wohl die richtige Entscheidung war – derartige Probleme hätten seit vergangener Woche auch in Masse auftreten können. „Aber genau deshalb wurde ja entschieden, vorerst weiter zu testen“, sagt der kaufmännische Leiter. Er nimmt es gelassen. „Es ist doch normal, dass es da am, Anfang Probleme gibt.“
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