Honorar für Apotheken

Apo-Ident: Scheitert es am Preis? Patrick Hollstein, 18.11.2024 14:24 Uhr

Kommt es noch zu einer Einigung bei Apo-Ident? Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Trotz Ampel-Aus macht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weiter – und treibt ein Herzensprojekt sogar selbst voran: Das Apotheken-Identfikationsverfahren (Apo-Ident) soll maßgeblich dazu beitragen, dass die elektronische Patientenakte „für alle“ (ePA) mit dem Start im kommenden Jahr akzeptiert wird. Denn statt umständlicher Identifikation via Bürgeramt, Krankenkasse oder Post-Ident könnten die Apotheken einen niedrigschwelligen Anlaufpunkt bilden. Doch wenn der Preis zu hoch ist, soll es offenbar ohne sie laufen.

Die Abda hatte sich zuletzt öffentlich im Rahmen ihrer Stellungnahme zu den Änderungsanträgen zum Gesetz zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD-StärkungsG oder auch BIPAM-Gesetz) Mitte Oktober öffentlich dazu geäußert. Die Anträge berücksichtigten nun erstmals das Apo-Ident. „Erforderlich ist aus unserer Sicht noch eine Rechtsverordnung durch das Bundesministerium, in der die Apothekenvergütung geregelt wird“, so die Stellungnahme der Abda.

In den Änderungsanträgen ging es noch um das Thema der „favorisierten Apotheken“ – diese sind inzwischen jedoch schon wieder restlos aus dem Gesetz gestrichen worden. Auch eine Nachfrage vor wenigen Wochen beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) zum Stand des Verfahrens lässt alles offen: „Eine gesetzliche Regelung zu Apotheken-Ident wurde als Änderungsantrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht und liegt somit in der Hand der Abgeordneten. Das parlamentarische Verfahren kommentieren wir als BMG grundsätzlich nicht.“

Nachdem das Verfahren nun also nicht mehr an das BIPAM-Gesetz gekoppelt ist, scheint alles wieder offen. Christian Hälker, Geschäftsführer beim Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), sieht Apo-Ident sogar „auf Eis gelegt“. So müssten von Seiten der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen „erhebliche Investitionen“ in die Technik vorgenommen werden – auch für die in den Apotheken.

Unsicherheit bei Apotheken

Wer bis zu diesem Zeitpunkt nicht beim BMG am Verhandlungstisch saß: die Apothekerschaft. Kassen und BMG hätten befürchtet, dass bei all den erforderlichen technischen Investitionen die Apotheken dann nicht bereit sein könnten, das Verfahren für das ihnen zugedachte Budget zu übernehmen, so Hälker in Kurzform zum aktuellen Stand. Da man nun nicht weiter investieren wollte ohne zu wissen, ob es am Ende überhaupt umgesetzt wird, sei es verständlich, das Verfahren nun vorerst nicht weiter zu verfolgen.

Doch Hälker sagt auch: „Apo-Ident war für Lauterbach eine Herzensangelegenheit.“ Das nun am Freitag erfolgte Gespräch zwischen Overwiening und Lauterbach bestätigt diesen Eindruck. Auch die PKV ist durchaus am Verfahren interessiert: Da man selbst keine elektronischen Gesundheitskarten (eGK) nutze, sondern nur mit der ID zur Verifikation arbeite, begrüßte auch die PKV dieses niedrigschwellige Verfahren.

Erst der Preis, dann die Technik

Doch die Preise für die Hardware – zum einen bei der Bundesdruckerei, zum anderen die Auslesegeräte in den Apotheken – „da haben wir geschluckt“, sagt er stellvertretend für GKV und PKV. Man könne diesen Betrag nicht investieren „und dann machen die Apotheken das für den Preis nicht“. Hinzu komme, dass aufgrund der Kosten nicht alle Apotheken ausgestattet werden können: Mitte nächsten Jahres hätte man 3000 Geräte verfügbar machen können. Das BMG habe sich auch schon ein Rotationsverfahren vorstellen können, denn eigentlich sollten etwa 15.000 Apotheken das Verfahren anbieten können. 3000 Apotheken seien Lauterbach zu wenige gewesen.

Nun sei das Ganze „erstmal auf Eis gelegt“ und womöglich „Anfang nächsten Jahres noch einmal Thema“. Die Kassen seien durchaus bereit, die Investitionen zu tragen, und hatten daher auch selbst das Gespräch mit dem BMG gesucht. Aber es müsse „erst der Preis mit den Apothekern einig sein“. Dies hat – womöglich zumindest bis Freitag – noch gefehlt. Zuvor seien sich die Kassen noch nicht darüber mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einig geworden.

Großes Manko in der Gemengelage sei auch die Abschaffung des PIN-Zurücksetzdienstes. Das hatte kürzlich auch der BKK-Dachverband im Zusammenhang mit der ePA moniert. Dieser Dienst zum Zurücksetzen der Online-PIN wurde Anfang des Jahres ersatzlos gestrichen. „Das hat 20 Millionen Euro gekostet“, so Hälker. „Apo-Ident hätte den Prozess mitlösen sollen.“ Zudem hätten Apotheken ihre Erfahrungen mit Verifizierungen bereits während der Corona-Pandemie gemacht – das Verfahren wäre hier in den richtigen Händen.

Doch: „Das wird nicht mehr kommen.“ Wenn man jetzt starte, sei die Technik 2026 so weit, 2027 wäre sie dann in den Apotheken einsatzbereit, rechnet der PKV-Experte. Nun schaue man aber auch zusammen mit der Gematik, welche Möglichkeiten es noch gebe. Soll wohl heißen: Nur wenn die Apotheken mit einem halbwegs akzeptablen Preis kommen, könnten sie überhaupt noch zeitnah eingebunden werden.

Grundsätzlich sieht Hälker die Apotheken weiter im Vorteil: Hier ließen sich das Identifizieren und auch PIN-Zurücksetzen gleichermaßen umsetzen, und auch Kinder bis 16 Jahren und Pflegebedürftige könnte man über Apo-Ident abdecken.

Ob sich Lauterbach vielleicht mit Overwiening über den Preis für die Leistung einig geworden ist, ist noch nicht klar. Von der Abda heißt es dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr mitgeteilt werden könne als am Freitag, „weil noch viele Details geklärt werden müssen“. „Klar ist, dass sich die Abda im BMG deutlich dafür ausgesprochen hat, dass eine stärkere Einbindung der Apotheken in den flächendeckenden Roll-out der ePA (den wir sehr begrüßen), nicht unvergütet passieren kann.“

Die Apotheken hätten insbesondere während der Corona-Pandemie bewiesen, „wie schnell und flexibel sie neue, digitale Versorgungslösungen in der Bevölkerung etablieren können“. Auch bei der ePA könnten die Apotheken eine sehr wichtige Rolle einnehmen: „Sei es bei technischen Prozessen oder bei pharmazeutisch-inhaltlichen Fragen, wie beispielsweise der Pflege von Medikationsplänen.“