Apo-Ident: DAV plant erste Tests Laura Schulz, 18.04.2024 11:09 Uhr
Kurz vor seinem Abgang kündigte Gematik-Chef Dr. Markus Leyck Dieken noch eine neue Aufgabe für die Apotheken an: das Verfahren „Apo-Ident“. Dabei geht es um die Verifizierung digitaler Identitäten, zum Beispiel für die GesundheitsID. Diese soll eine zentrale Bedeutung bekommen, etwa bei der elektronischen Patientenakte (ePA) oder beim E-Rezept. Das Verifizierungsverfahren könnte zudem eine neue Einnahmequelle der Apotheken werden. Doch wie ist der aktuelle Stand?
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll es nicht für immer geben, auch das CardLink-Verfahren hat ein Ablaufdatum. Ersetzt werden soll das Ganze durch die GesundheitsID, die die Kassen ihren Versicherten bereits seit Jahresbeginn anbieten müssen. Um eine GesundheitsID zu bekommen, muss man sich einer Identitätsprüfung unterziehen. Da es um Gesundheitsdaten geht, soll ein einfaches Videoidentifikationsverfahren nicht ausreichen: Die Gematik hatte dazu 2022 Sicherheitsbedenken angemeldet und dieses Vorgehen untersagt.
Da der umständlichere Weg kaum über die Geschäftsstellen der Krankenkassen zu organisieren ist, sah Leyck Dieken hier die Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstelle. Dass das klappt, hätten die Impfzertifikate während der Corona-Pandemie gezeigt.
Der Spielball liegt nun beim Deutschen Apothekerverband (DAV): „Das Apotheken-Ident-Verfahren ist ein Projekt des DAV, die Umsetzung erfolgt durch die Abda. Die Gematik ist zuständig für die Festlegung der technischen Vorgaben zur Identifizierung der Versicherten“, heißt es dazu von der Gematik.
Details in der Klärung
Vom DAV gibt es aber seit zwei Monaten noch keinen neuen Stand, wie und wann es mit dem neuen Verfahren weitergeht: „Gemäß § 336 SGB V können Apotheken sichere Identifikationsverfahren für Versicherte anbieten. Der DAV befindet sich diesbezüglich im Austausch mit allen relevanten Beteiligten. Es gibt jedoch noch einige Details zu klären. Derzeit plant der DAV erste Tests dazu“, so die Antwort.
Der besagte Paragraph regelt die Zugriffsrechte der Versicherten; hier wird darauf hingewiesen, dass auch Apotheken in entsprechende Identifikationsverfahren eingebunden werden könnten. Demnach hatte die Gematik bis zum 30. Juni 2023 Zeit, unter anderem in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die erforderlichen technischen Vorgaben für die Identifizierung festzulegen.
Sobald die Planungen abgeschlossen seien, könne die Gematik dann den Apotheken „Dienste zur Durchführung der Identifizierung der Versicherten zur Verfügung stellen“. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurde ermächtigt, „durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Nähere zu regeln zu der Durchführung der Identifizierung der Versicherten sowie der Vergütung und Abrechnung der Apotheken für die Durchführung der Identifizierung der Versicherten“.
Vergütung wird verhandelt
Im Dezember war der DAV ebenfalls bereits involviert, Details konnten aber noch nicht verraten werden. Nur so viel: Das Konzept sieht vor, dass die Apotheken die Personalausweise der Kundinnen und Kunden kontrollieren und die Identität über ein spezielles Terminal der Bundesdruckerei bestätigen. Das Geld kommt von den Krankenkassen, über die Höhe der Vergütung wird noch verhandelt.
Was wird mit der digitalen Identität möglich sein?
Im ersten Schritt könne die digitale Identität genutzt werden, um sich über das Smartphone in E-Rezept-Apps oder für Anwendungen der ePA einzuloggen, erklärt die Gematik. „Im nächsten Schritt sind auch DiGAs und Drittanwendungen (sowohl kasseneigene als auch kassenübergreifende Anwendungen) mit Gesundheitsbezug vorgesehen. Geplant ist außerdem, dass künftig z.B. Patientenportale von Krankenhäusern ihren Patient:innen eine Anmeldung über die GesundheitsID ermöglichen.“
Ab 2026 (bisher das Ablaufjahr für CardLink) soll eine weitere Funktion hinzukommen. Patientinnen und Patienten bräuchten dann auch keine eGK mehr als Versicherungsnachweis in der Praxis, das ersetzt dann die digitale Identität. Die GesundheitsID könne dann als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte genutzt werden. Verpflichtend soll sie aber nicht werden.