Die AOK erneuert ihre Forderung nach einer eigenen Anbindung an die E-Rezept-Infrastruktur: Die Apps der Krankenkassen sollen bei Empfang, Auslesen und Weiterleitung elektronischer Verordnungen mit der Gematik-App gleichgestellt werden. Die Kassen-Apps sollen demnach die zentralen Plattformen sein, in die auch E-Rezepte integriert werden.
Der AOK-Bundesverband fordert, dass das E-Rezept künftig nicht nur in der App der Gematik, sondern auch in den Apps und Online-Plattformen der Krankenkassen angeboten werden kann. „Das E-Rezept ist ein wichtiger Baustein für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens", sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. „Der richtige Ort für die Einbindung und Übermittlung des E-Rezeptes an die Versicherten sind die bereits bestehenden Apps der Krankenkassen. Diese sollten für die Versicherten die zentrale Plattform sein, auf der sie alle Anwendungen für Verordnungen, Rezepte, Notfalldaten, Organspendeausweis oder Medikationsplan zusammengefasst finden.“
Mit dem Digitale Versorgung und Pflegemodernisierungsgesetz (DVPMG) hat der Gesetzgeber bereits die Grundlage dafür geschaffen, dass die Krankenkassen ihren Versicherten auch das E-Rezept per Smartphone anbieten können – denn die E-Rezept-Daten dürfen demnach auch durch Drittanbieterapps ausgelesen werden. Derzeit warten die Anbieter jedoch auf die dazugehörige Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die definiert, welche Daten genau dabei aus der Gematik-App importiert werden dürfen.
„Wichtig ist zudem, dass die Nutzung des E-Rezeptes künftig möglichst barrierefrei und ohne unnötige Hürden wie den obligatorischen Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte möglich wird“, erklärt Litsch. Der derzeitige Prozess zur Freischaltung der NFC-Funktion sei noch zu kompliziert. Zwar würden alle Versicherten, die eine neue Gesundheitskarte erhalten, schon länger mit den erforderlichen NFC-fähigen Gesundheitskarten ausgestattet. Allerdings hätten bisher nur knapp 2000 AOK-Versicherte die ebenfalls zur Anmeldung erforderliche PIN angefordert – nicht zuletzt, weil sie dazu erst in den AOK-Geschäftsstellen persönlich vorstellig werden mussten.
Das alternative Verfahren ohne Einsatz von NFC-fähiger elektronischer Gesundheitskarte und dazugehöriger PIN, das die Kassen laut DVPMG zum Jahresbeginn für das E-Rezept anbieten sollen, ist daher aus Sicht der AOK der richtige Ansatz. „Wir wollen unseren Versicherten zum 1. Januar 2022 dieses alternative Verfahren anbieten. Ob das gelingt, hängt jedoch von den Plänen der Gematik zur konkreten Ausgestaltung ab, auf die wir aktuell gespannt warten“, so Litsch. „Ein vergleichbares Online-Verfahren bieten wir jetzt schon zur Anmeldung in der elektronischen Patientenakte der AOK an.“
Auch wegen der derzeit hohen Hürden für den Zugang sind nach Einschätzung der AOK-Expertinnen und -Experten anfangs noch Probleme in der Kommunikation und der Umsetzung der Prozesse rund um das E-Rezept zu erwarten. Dabei erwartet die AOK wegen dieser hohen Zugangshürden vor allem zu Beginn Schwierigkeiten in der Kommunikation und der Umsetzung: „Die kurzfristige Anpassung des Zeitplans und die Verschiebung der bundesweiten Einführung auf den Beginn des 4. Quartals zeigen, dass diese Probleme auch im Bundesgesundheitsministerium gesehen werden“, so der Bundesverband. Hier könne die Testphase in der Fokusregion Berlin/Brandenburg dazu beitragen, die Prozesse vor dem bundesweiten Roll-out zu überprüfen und Schnittstellenprobleme gemeinsam zu lösen, betont Litsch.
Wegen der „zu erwartenden Umsetzungsprobleme“ sei es gut, dass es in der Startphase des E-Rezeptes mit dem herkömmlichen Papierrezept und dem Ausdruck des sogenannten E-Rezept-Tokens in der Praxis noch analoge Alternativen gebe. Abgesehen davon sei die Digitalisierung an dieser Stelle aber absolut sinnvoll, so Litsch: „Die digitale Übermittlung von Rezepten kann die Prozesse für die Versicherten, aber auch für Apothekerinnen und Apotheker und Krankenkassen in Zukunft deutlich vereinfachen und effizienter machen.“
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