Ärzte wollen Zuweisung für Heime und Rx-Sammelstellen Carolin Ciulli, 07.03.2024 11:12 Uhr
Die Ärzteschaft in Mecklenburg-Vorpommern fordert die Möglichkeit der Direktzuweisung für heimversorgende Apotheken sowie Apotheken, die Rezeptsammelstellen beliefern. Das Zuweisungsverbot müsse in diesen Fällen gestrichen werden, sagt Dr. Fabian Holbe aus Neuburg. Mit einem Antrag zum Deutschen Ärztetag im Mai will er die Bundesärztekammer davon überzeugen.
Zwischen Arztpraxen und Apotheken herrscht Zuweisungsverbot. Mit dem E-Rezept ist es jedoch für Apotheken deutlich aufwendiger geworden, denn die flächendeckende Anbindung der Heime an die Telematikinfrastruktur (TI) ist der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erst ab Juli 2025 verpflichtend geplant. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) prüft derzeit, wie Heime über den Messengerdienst KIM eingebunden werden können.
Den Apotheken bleibt derzeit nichts anderes übrig, als die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) jedes Heimbewohners und jeder Heimbewohnerin einzusammeln und die dort hinterlegten Rezepte zu bearbeiten. Holbe fordert, dass das Zuweisungsverbot im Apothekengesetz (ApoG) geändert wird und weitere Ausnahmen aufgenommen werden. „Die Bundesärztekammer möge sich über ihre Gremien dafür einsetzten, dass die Ausnahme einer Direktzuweisung von Rezepten an Apotheken neben der erlaubten Zytostatika um die regulierten Versorgungsmodelle von Pflegeheimen und Rezeptsammelstellen erweitert wird“, heißt es in dem Antrag.
Neue Ausnahmen für Zuweisung schaffen
Grundsätzlich sei ein Direktzuweisungsverbot „im Sinne eines fairen Wettbewerbs unter den Apotheken sinnvoll“, so der Allgemeinmediziner. „Ich will das Zuweisungsverbot nicht grundsätzlich aushebeln. Wir wollen keine konzerngeführten MVZ von Ärzten und keine konzerngeführten Apotheken, die sich alles zuschustern“, betont er. Aber das E-Rezept schränke in seiner jetzigen Form die Versorgung von Heimpatient:innen und Menschen in ländlichen Regionen ein. „Die Telematikinfrastruktur bietet mir die Möglichkeit, eine Apotheke anzukreuzen, aber ich darf es nicht.“
Probleme auf dem Land
In ländlichen Regionen wie in Mecklenburg-Vorpommern gebe es vielerorts keine Apotheken mehr und die Versorgung läuft über Rezeptsammelstellen. „Warum sollen diese mehrfach angefahren werden?“ So viel Personal gebe es weder in den Heimen noch in Apotheken. „Als Arzt darf ich das Rezept oder den Token nicht in den Briefkasten werfen.“ In großen Städten wie Berlin trete dieses Problem nicht auf, es sei aber auf dem Land nicht alltagstauglich. „Aus kartellrechtlichen Gründen sehe ich ein, dass es ein Zuweisungsverbot gibt. Aber wenn es das praktische Leben derart auf den Kopf stellt, muss eine Anpassung her.“
Bei den Rezeptsammelstellen und den pflegeheimversorgenden Apotheken handele es sich um einen hochregulierten Versorgungsbereich, betont er. „Die Anwendung des Direktzuweisungsverbots behindert an dieser Stelle die Versorgung besonders hilfsbedürftiger Patientinnen und Patienten, ohne damit einen Einfluss auf die Marktsituation zu haben.“ Deshalb sei eine Änderung der (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte sowie des Apothekengesetzes notwendig. Zudem müsse das Sozialgesetzbuch angepasst werden.