Ärzte fordern Strafen für TI-Ausfälle Laura Schulz, 12.03.2024 17:01 Uhr
Die Ausfälle beim E-Rezept rufen auch die Ärzteschaft auf den Plan. In Niedersachsen schlägt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) jetzt Alarm: Man stehe der Digitalisierung und damit dem E-Rezept und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) positiv gegenüber. Aber angesichts der Vielzahl an technischen Pannen sei die ambulante Versorgung derzeit nicht gesichert.
„Die Digitalisierung in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen läuft noch nicht rund. Aktuell kommt es immer wieder zu Problemen beim Erstellen und Einlesen von E-Rezepten. Diese Probleme müssen schnell abgestellt werden“, so Vorständin Nicole Löhr. Auch in den Praxen sei das mehrfache Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und Abwarten keine geeignete Lösung und „behindere die Patientenversorgung nachhaltig“.
Infolge der Störungen bei der Nutzung der Praxisausweise (SMC-B) und des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) von Anbieter Medisign konnten in den Praxen keine E-Rezepte und eAU ausgestellt werden. „Die Digitalisierung in der ambulanten Versorgung muss die Arbeitsabläufe in den Praxen sinnvoll unterstützen und entlasten, damit wieder mehr Zeit für Diagnostik und Behandlung bleibt. Potenziale und Notwendigkeit der digitalen Gesundheitsversorgung sind völlig unbestritten. Nur: Sie muss funktionieren“, so Löhr weiter.
Digitale Anwendungen seien noch zu oft Zeitfresser in den Praxen. Das Einlesen der eGK führe sogar regelmäßig zu Abstürzen der Praxiscomputer. „Angesichts zahlreicher technischer Pannen und Unzulänglichkeiten in der Telematikinfrastruktur in den vergangenen Wochen ist es nur allzu verständlich, wenn das Vertrauen der Ärzte- und Psychotherapeuten in die technischen Anwendungen sinkt“, kritisiert Löhr. Die bestehen TI-Anwendungen müssten erst störungsfrei laufen, bevor die Digitalisierung bei Arztbrief und Patientenakte fortgesetzt werden könne.
Sicherheit und Planbarkeit in der TI-Infrastruktur sei derzeit nicht gegeben. „Die durch die häufigen TI-Ausfälle entstehenden erheblichen Störungen im Ablauf der Praxen haben ein versorgungsgefährdendes Maß erreicht. Der Gesetzgeber muss reagieren und die Betreiber der TI unter Androhung finanzieller Haftung zu einem störungsfreien Betrieb der Technik verpflichten“, so die KVN-Vorständin.