Wartepause vor Übernahme

ADG: Abruf von E-Rezepten macht Probleme

, Uhr aktualisiert am 12.06.2024 16:26 Uhr
Berlin -

Heute Vormittag wurden die Apothekenteams erneut von einer Störung beim E-Rezept erwischt. ADG informierte per Pop-up-Fenster in der eigenen Software darüber, dass es zu Beeinträchtigungen kommen könne.

„Liebes Apothekenteam, bei uns häufen sich die Meldungen, dass der Abruf von E-Rezepten aus der Telematik sehr lange dauert oder nicht funktioniert“, so die Meldung des Softwarehauses. Zudem gibt es einen Tipp, wie in dieser Situation am besten vorgegangen werden sollte: „Wir empfehlen Ihnen, nach dem Abruf in der TI-App circa 10 Sekunden vor der Übernahme in das Kassenprogramm zu warten, um den Verlust von Rezepten zu vermeiden.“

Sollte das E-Rezept trotzdem nicht abrufbar sein, müsse dies erneut in der Praxis angefordert werden, so ADG. Denn: „Eine Wiederherstellung dadurch verlorener Rezepte ist durch die ADG nicht möglich.“

Laut ADG handelt es sich hierbei um eine Störung, wie sie immer wieder die verschiedensten Akteure in der Telematikinfrastruktur betreffe. Die letzten Monate hätten gezeigt, dass diese Probleme alle Beteiligten gleichermaßen treffen können. „Man muss sich mal klar machen, dass wir alle zum Jahreswechsel in den Massenbetrieb gezwungen wurden“, so Gerhard Haas aus dem ADG-Projektmanagement.

Das E-Rezept sei am Ende zum flächendeckenden Start zum „Big Bang“ geworden – so etwas sei einfach schlecht. „Das war echt nicht gut. Das ist belastend für alle.“ Doch alle Player steckten im gleichen Dilemma. Generell liefen die Systeme aber stabil und die Gesamtgemengelage habe sich im Vergleich zum Januar schon deutlich gebessert.

„Verlorene“ E-Rezepte doch wiederherstellbar

UPDATE: Am Nachmittag hieß es dann in der Software: „Bezugnehmend auf unsere Nachricht von heute Vormittag möchten wir Sie darüber informieren, dass nach eingehender Prüfung eine Wiederherstellung der E-Rezepte durch die ADG in einigen Fällen doch möglich ist. Sollten Sie die E-Rezepte noch benötigen, und diese nicht bereits vom Arzt neu ausgestellt worden sein, so melden Sie sich bitte per ADG Service Online bei der ADG-Hotline.“

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