Versand, Heim- und Krankenhausversorgung

Ab sofort: SMC-B mit verschiedenen Telematik-ID

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Berlin -

Die Ausgabe mehrerer SMC-B mit unterschiedlichen Telematik-ID je Apotheke ist ab sofort möglich. Darüber informiert unter anderem der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt seine Mitglieder.

Apotheken können damit für die Organisationseinheiten Versandhandel, Heimversorgung und Krankenhausversorgung jeweils SMC-B mit separater Telematik-ID erhalten. Der aktive Gebrauch der SMC-B ist laut LAV auch Voraussetzung für den Versandhandel.

Pro Apotheke können gemäß dem entsprechenden Beschluss der Gematik maximal acht verschiedene Telematik-ID zugeordnet werden. Änderungen müssen unverzüglich angezeigt werden. Nur so könne eine korrekte Darstellung im Verzeichnisdienst gewährleistet werden.

Während die Apotheken für die Erstausstattung noch entschädigt wurde, müssen sie weitere SMC-B aus eigener Tasche bezahlen: „Der Beschluss der Gematik sieht für diese zusätzlichen SMC-B eine alleinige Kostentragung durch die Apotheken ohne eine Refinanzierung über GKV vor“, schreibt der Verband.

Dür jede SMC-B muss die Apotheke ein separater Antrag stellen. Der Inhaber oder die Inhaberin muss im Rahmen einer Selbsterklärung bestätigen, dass eine Versandhandelserlaubnis, ein Heimversorgungsvertrag oder Krankenhausversorgungsvertrag vorliegt. Die Apothekerkammer führt eine Schlüssigkeitsprüfung durch, kann aber auch weitere Unterlagen anfordern. Der LAV rät den Mitgliedern mit Filialverbund, darauf zu achten, dass die Organisationseinheit auch der richtigen Vor-Ort-Apotheke au dem Verbund zugeordnet ist.

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