Österreich ist bei der Einführung des E-Rezepts immer ein paar Schritte voraus: Ab dem Frühjahr 2023 sollen auch Privatrezepte elektronisch ausgestellt werden können. Zum Einlösen aller Rezepte dient die „e-Card“. Alternativ kann der Code des E-Rezepts von einem Ausdruck gescannt werden. Die entsprechende Gesetzesänderung wird heute im Gesundheitsausschuss des Parlaments behandelt.
Kassenärzt:innen stellen Privatrezepte aus, wenn die Arzneimittel nicht von der Krankenversicherung übernommen werden – typischerweise bei der Verordnung von Kontrazeptiva oder bei OTC-Medikamenten für Kinder. Künftig können dann sämtliche Medikamente in einem Behandlungsvorgang elektronisch verordnet werde – unabhängig davon, ob diese von der Krankenkasse bezahlt werden. Voraussetzung: Die versicherte Person nimmt an der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) teil.
Elektronische Privatrezepte können dann genauso wie elektronische Kassenrezepte mit der e-card in den Apotheken eingelöst werden. Die Medikamentenhistorie in ELGA wäre damit vollständig abgebildet. Sieht ein Privatrezept vor, dass Medikamente mehrfach abgegeben werden können, wird jede Abgabe elektronisch gespeichert. Sie muss nicht mehr am Papierausdruck vermerkt werden.
Anders als beim Kassenrezept können mit dem E-Privatrezept einzelne Verordnungen in verschiedenen Apotheken eingelöst werden. Eine Umwandlung von E-Privatrezepte in Kassenrezepte ist dagegen nicht möglich.
„Mit dem E-Rezept gehen wir einen weiteren Schritt Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. In Zukunft haben alle Anwender:innen ihre Rezepte an einem Ort gesammelt – eine weitere Erleichterung für Patientinnen und Patienten”, zeigt sich Gesundheitsminister Johannes Rauch erfreut.
„Das E-Rezept ist ein gutes Beispiel für Digitalisierung mit Nutzen. Wo man früher noch einen Zettel mit einem Rezept brauchte, genügt in Zukunft die e-Card. Das spart Aufwand und Zeit. So hilft Digitalisierung, die Verwaltung zu vereinfachen und sie zu den Menschen zu bringen“, so Staatssekretär Florian Tursky.
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