Am kommenden Montag sollen die Apothekerverbände entscheiden, wie es mit dem Gemeinschaftsunternehmen Gedisa weitergeht. Drei Jahre lang hatte es eine Anschubfinanzierung gegeben, die über eine Umlage auf die Apotheken weitergegeben wurde. Noch bevor klar ist, ob weiterhin Geld über die Verbände fließt, wurden Inhaberinnen und Inhaber jetzt über neue Nutzungsbedingungen informiert.
Ende 2021 war die Gedisa durch die Landesapothekerverbände gegründet worden; nur Westfalen-Lippe beteiligte sich nicht am Gemeinschaftsunternehmen. 50 Euro zahlt jede Apotheke, die Mitglied in einem der an Gedisa beteiligten Verbände ist, monatlich für die Gedisa. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Sonderumlage, in Baden-Württemberg wurde die Hälfte davon auf den Mitgliedsbeitrag umgelegt. Seit der Gründung vor drei Jahren sind damit wohl rund 30 Millionen Euro zusammengekommen.
Am kommenden Montag sollen die Verbände entscheiden, wie es weitergeht. Denn anders als ursprünglich verabredet, sieht Geschäftsführer Sören Friedrich das Unternehmen offenbar nicht in der Lage, ab 2025 auf eigenen Füßen zu stehen und sich mit seinen Produkten am Markt zu behaupten. Im Grunde wurden weitere Geldspritzen bereits für alternativlos erklärt – und Zweifler unter Druck gesetzt: Den wenigen Verbänden, die zunächst ihre Mitglieder befragen wollen, wurde dem Vernehmen nach bereits in Aussicht gestellt, dass sie dann für das erste Quartal zunächst selbst einspringen müssten, wenn die Mitglieder ab Januar nicht den Zugang verlieren sollten.
Mitten in diese Gemengelage platzt nun eine Ankündigung der Gedisa über neue Nutzungsbedingungen: „In Kürze erhalten alle Inhaberinnen und Inhaber die Möglichkeit, eine neue Basismitgliedschaft für 2025 im Gedisa ApothekenPortal abzuschließen und den neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen“, heißt es da. „Zusätzlich können Sie einzelne Dienstleistungen wie den Chat oder das Terminbuchungstool zu attraktiven Preisen hinzubuchen.“
Konkret: Wer die Basisleistungen weiter einsetzen will, muss künftig ein Nutzungsentgelt in Höhe von 25 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je Betriebsstätte und Monat zahlen. Zum Basispaket gehören künftig die Bereitstellung der Basisinfrastruktur und der damit verbunden Betriebsleistungen samt „First-Level Support“. Heißt: „Eine Nutzung des Apothekenportals ohne Buchung des Basispakets ist nicht möglich.“
Zudem ist die Dokumentation der pharmazeutischen Dienstleistungen „Blutdruck“ und „Inhalationsberatung“ nur mit Basismitgliedschaft möglich, dasselbe gilt für die Dokumentation von Grippe- und Corona-Impfungen einschließlich Übermittlung an das Robert-Koch-Institut (RKI). Wer das Paket nicht bucht, kann keine zusätzlichen Daten mehr in der Gematik-App oder in den Apps von Krankenkassen hinterlegen. Ebenfalls enthalten im Basispaket sind Mailadressen („ApoMail“) und die Listung in der hauseigenen App „ApoGuide“.
Die Ankündigung kann wohl durchaus als Druckmittel in Richtung der Verbände verstanden werden. Denn eigentlich soll das Basispaket, sofern es nicht einzeln, sondern gemeinsam abgeschlossen wird, nur 19 Euro kosten. Schon jetzt lässt sich die Gedisa in den Nutzungsbedingungen eine Hintertür offen: „Im Falle der Kostenübernahme durch Dritte (Rahmenverträge zugunsten des Nutzers) wird die Kostenerhebung beim Nutzer für den Zeitraum der Kostenübernahme durch den Dritten ausgesetzt. Dies gilt sowohl für die Basisleistung als auch für weitere durch Dritte gebuchte Leistungen. Informationen hierzu werden im Buchungsbereich des Portals ausgewiesen. Nach Ablauf der Kostenübernahme ist der Nutzer verpflichtet, die anfallenden Kosten selbst zu tragen.“
Parallel soll den Verbänden ein größeres Paket angeboten werden, hier liegt der Preis bei 39 Euro. Enthalten sind dann auch neue Funktionen wir der TIM, KIM, eine sichere Datenablage und die geplante Retaxprüfung, die in Kürze freigeschaltet werden soll. Bleibt es beim Basispaket – ob als Verbände- oder als Einzellösung – müssten diese Zusatzleistungen je Betriebsstätte über das Apothekenportal hinzugebucht werden. Dabei gilt dann ein Mindestzeitraum von drei Monaten.
Der Betrag von 25 Euro passt zum Basistarif, den Apotheken zahlen müssen, die Mitglied im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) sind oder keinem Verband angehören. Allerdings ist bei ihnen die pDL-Dokumentation noch nicht enthalten, die Vollversion kostet 80 Euro.
Auffällig ist, dass die Information über die neue Gebühr nur versteckt zu finden ist. Nur wer sich die Nutzungsbedingungen durchliest, erfährt, dass die Nutzung des Apothekenportals bald für die einzelne Apotheke kostenpflichtig wird. In der Mail selbst wird nur über einen neuen Partner informiert: „Um Ihnen in Zukunft eine noch sicherere und benutzerfreundlichere Abwicklung Ihrer gebuchten Verträge im Gedisa-Apothekenportal bieten zu können, wechseln wir ab dem 1. Januar 2025 unseren Zahlungsanbieter. Unser neuer Partner Stripe wird zukünftig alle Belange der Zahlungsabwicklung übernehmen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, die angepassten Nutzungsbedingungen zu lesen und in Kürze im Gedisa-Apothekenportal zu akzeptieren.“ Über die neuen Buchungsoptionen werde man selbstverständlich „zum gegebenen Zeitpunkt rechtzeitig und umfassend informieren“.