Anders als die Apotheken wurde die Gematik in diesem Jahr wegen der Einführung des E-Rezepts mit zusätzlichen Mitteln bedacht. Damit ist auch im kommenden Jahr noch nicht Schluss. Im Gegenteil: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legt noch einmal Geld drauf. Hintergrund ist der Start der elektronischen Patientenakte (ePA).
Eigentlich erhält die Gematik von den Kassen 1,50 Euro je Mitglied. Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) war der Betrag vor drei Jahren von bis dahin 1 Euro deutlich erhöht worden. Neben dem Inflationsausgleich wurden im Gesetzentwurf die durch die „Dynamik der digitalen Veränderungsprozesse stark gewachsenen Aufgaben“ als Grund angeführt.
Gesetzliche Grundlage ist § 316 Sozialgesetzbuch (SGB V); allerdings kann das BMG den dort genannten Betrag entsprechend dem tatsächlichen Mittelbedarf und unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots die Höhe per Rechtsverordnung anpassen. Dies ist bereits mehrfach passiert: 2023 lag der Betrag bei 1,51 Euro und damit nur unwesentlich höher. In diesem Jahr mussten die Kassen 1,67 Euro je Mitglied zahlen.
Jetzt hat das BMG die Verordnung zur Anpassung der Gematik-Finanzierung (TeleFinV) vorgelegt. Demnach zahlt der GKV-Spitzenverband 2025 zusätzlich zu dem gesetzlich festgelegten Betrag von 1,50 Euro einen Zuschuss in Höhe von 24 Cent je GKV-Mitglied.
Bei 58,4 Millionen GKV-Mitgliedern ergibt sich damit ein Gesamtbetrag von 101 Millionen Euro, 3,5 Millionen Euro mehr als aktuell und 13,4 Millionen Euro mehr als regulär.
Mit dem Geld der Kassen wird die Arbeit der Gematik zu 93 Prozent finanziert. Der PKV-Verband trägt 7 Prozent der Finanzierung. Der Finanzbedarf wird vom BMG „unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit in den letzten Jahren“ angepasst.
APOTHEKE ADHOC Debatte