Franziska Wagner beliefert mit der Apotheke am Rathaus in Thalheim auch Pflegedienste – genauso wie ihr OHG-Partner Constantin Beer mit der Apotheke Schönau in Chemnitz. Während Wagner das E-Rezept toll und die Übermittlung via KIM als „den genialsten Weg der Kommunikation“ findet, sieht Beer jeden Tag die Probleme: „Die Pflegedienste verzweifeln am E-Rezept.“
Auf dem Land sei die Kommunikation zwischen Apotheken und Arztpraxen deutlich unkomplizierter als in der Stadt, so Wagner. „Das E-Rezept funktioniert toll, wenn alles richtig hochgeladen wurde.“ Sie versorgt mit ihrer Apotheke auch einen Pflegedienst: „Die Landärzte wissen genau, wer Pflegepatient ist und wer nicht. Da hier noch die KIM-Anbindung fehlt, wird das E-Rezept eben ausgedruckt oder auf das ursprüngliche Papierrezept zurückgegriffen“, so die Inhaberin.
Natürlich sei das nicht im Sinne der Digitalisierung: „Ich fände den Weg über KIM deutlich attraktiver, aber hier sind die Ärzte noch nicht so weit“, berichtet sie. Dass Faxe bald durch die Übermittlung via KIM abgelöst werden, befürwortet Wagner: „Es ist datenschutzrechtlich besser geregelt.“ Aufgrund des dörflichen Ambientes seien die Stolpersteine noch verschmerzbar; angesichts der geringen Dichte an Arztpraxen sowie Pflegeeinrichtungen seien die Wege kürzer als in der Stadt: „Mit Absprache funktioniert hier eigentlich alles“, so die Inhaberin.
Ganz anders sieht es in der Filiale in Chemnitz aus. Beer hat in der Stadt ein deutlich höheres Aufkommen und somit auch mehr Probleme: „Die Vielzahl an Arztpraxen sowie Pflegediensten ist innerstädtlich deutlich anspruchsvoller in der Umsetzung der E-Rezept-Prozesse“, so Beer. „Jeder Pflegedienst bevorzugt eine andere Methode der E-Rezept-Belieferung“, berichtet er. Manche Praxen würden sich beispielsweise weigern, Papierausdrucke auszustellen: „Die Pflegedienste stehen unter hohem Druck und sammeln gezwungener Maßen die Gesundheitskarten ein“, so der Apotheker. „Das ist natürlich nicht Sinn der Sache, denn oftmals stehen die Mitarbeiter dann hier in der Apotheke, und es ist nichts auf den Karten drauf, weil vergessen wurde zu signieren.“
Zudem sei auch die Zuweisung per KIM an die Apotheke immer noch schwierig: „Die Praxen weigern sich und denken, es sei verboten. Dabei ist es ja erlaubt, der jeweiligen Vertragsapotheke per KIM die Rezepte des Pflegeheimpatienten zuzuweisen.“
Andere Einrichtungen wiederum möchten die E-Rezepte nur als Papierausdruck erhalten: „Das war eines der Highlights der vergangenen Woche, als für eine Pflegepatientin die Dauermedikation erstmals per E-Rezept-Verordnung erfolgte“, so Beer. Üblich seien sonst drei Papierrezepte mit jeweils drei Positionen gewesen: „Die Praxis hat nun aber jedes einzelne Medikament ausgedruckt, so dass wir insgesamt neun A4-Seiten hatten, die wir auch noch per Fax erhalten haben. So kamen wir auf 18 Seiten, wo es sonst drei kleine Rezepte gab“, so der Filialleiter.
Teilweise standen schon Mitarbeiter des Pflegedienstes in der Apotheke und waren verzweifelt: „Die können einfach nicht mehr. Es gibt keine einheitliche und einfache Regelung. Die Mitarbeiter rennen entweder den Gesundheitskarten oder den Papierausdrucken hinterher. Das geht nicht mehr lange gut“, so Beer.
Ebenso verzweifelt sind auch die Arzthelferinnen: „Erst neulich sagte eine Schwester, dass es schrecklich sei, weil jeder etwas anderes will. Sie wisse langsam auch nicht mehr, wie sie es allen recht machen könne“, so der Apotheker.
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