Corona-Schutzmaßnahmen

Zwei von drei Apotheken: Maskenpflicht im Team

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Berlin -

Mit den steigenden Infektionszahlen wird auch eine Maskenpflicht diskutiert. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) appelliert an die Länder, sie in Innenräumen dringend wieder einzuführen. Eine entsprechende Vorgabe gibt es seit Anfang Oktober bundesweit etwa für Kliniken und Arztpraxen. In den Apotheken dagegen arbeiten vielerorts die Teams freiwillig mit Mund-Nasen-Schutz.

Wie eine aktuelle aposcope-Befragung zeigt, wird in zwei von drei Apotheken (65 Prozent) derzeit mit Maske gearbeitet. Damit haben zwar viele Kolleg:innen ihre Vorgaben gelockert: Im März trugen die Teams noch in neun von zehn Apotheken (92 Prozent) eine Maske. Doch nach Plexiglas am HV-Tisch (92 Prozent), Desinfektionsspender (91 Prozent) und dem Botendienst für alle älteren Kund:innen (75 Prozent) gehört die Maske nach wie vor zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen.

Und daran wird sich so schnell auch nichts ändern: 85 Prozent derjenigen Befragten, in deren Apotheke mit Maske gearbeitet wird, gaben an, dass dies auch beibehalten werden soll. Und von denjenigen ohne Maskenpficht denkt jede:r Vierte über die Einführung nach. Nur in jeder vierten Apotheke (24 Prozent) ist eine Maskenpflicht fürs Team laut Befragung derzeit kein Thema.

Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Kundinnen und Kunden, sondern auch der eigenen Belegschaft. Denn die Angst vor Personalausfällen ist groß. 38 Prozent der Befragten gaben an, dass es in ihrer Apotheke derzeit Corona-Verdachtsfälle oder -Infektionen gibt. Zum Vergleich: Bei einer Befragung Mitte September waren es nur 25 Prozent.

Von den Kund:innen wird das Tragen einer Maske derzeit nicht verlangt, viele Apotheken bitten aber per Aushang darum – zum Schutz der Mitarbeiter:innen und anderen Kund:innen. Im Zusammenhang mit dem Oktoberfest hatte Lauterbach darauf hingewiesen, dass sich eine Maskenpflicht auch ohne Vorgabe jederzeit über das Hausrecht regeln ließe.

Bislang konnte er sich mit seiner Forderung nach einer Erweiterung der Maskenpflicht in Innenräumen, etwa Geschäften oder Museen, nicht durchsetzen. Die Länder können bei Verschärfung der Lage selbst strengere Maßnahmen beschließen und die Maskenpflicht ausweiten.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt in folgenden Bereichen:

  • im öffentlichen Personenfernverkehr, Kinder von sechs bis dreizehn Jahren, sowie Personal können medizinische OP-Masken tragen
  • in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbare Dienstleister, zusätzlich gilt eine Testnachweispflicht
  • für Patient:innen und Besucher:innen in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens
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