Testzentren: Zwei Festnahmen wegen Betrugsverdacht dpa/ APOTHEKE ADHOC, 05.06.2021 06:14 Uhr
Im Fall um mutmaßlichen Betrug in Schnelltestzentren hat es in Bochum zwei Festnahmen gegeben. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft. Einer der beiden Festgenommenen sitzt demnach wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in Untersuchungshaft. Bei einem zweiten Tatverdächtigen sei U-Haft beantragt, sagte Staatsanwalt Timo Dörffer der dpa. Die „WAZ“ hatte zuvor berichtet.
Seit März sieht die Corona-Testverordnung der Bundesregierung Bürgertests vor. Im April hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) erstmals die Kosten beim Bundesamt für Soziale Sicherung abgerechnet. Die Teststellen erhalten 18 Euro pro Test. In den Monaten April und Mai wurden insgesamt 660 Millionen Euro überwiesen.
Nach Recherchen von SZ, NDR und WDR lädt das System zum Abrechnungsbetrug ein, da eine Kontrolle fehle. Stichproben hätten etwa an einer Teststelle in Köln ergeben, dass statt 70 wirklich genommener Proben fast 1000 abgerechnet worden seien. Ähnliches hätten Stichproben unter anderem in Essen und in Münster zutage gefördert. Der Bericht verweist auf mangelnde Kontrollmöglichkeiten seitens der Behörden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will als Gegenmittel strengere Kontrollen und eine abgesenkte Vergütung durchsetzen. Da die Marktpreise gesunken seien, sei eine angepasste Vergütung von unter 10 Euro pro Test angemessen.
Der Abrechnungsbetrug wird dadurch möglich, dass die Testverordnung eindeutig regelt, dass keine Daten, die in Bezug zur getesteten Person stehen, übermittelt werden dürfen. Die Teststellen melden lediglich die Anzahl der durchgeführten Tests. Laut SZ-Recherchen liegen Meldungen von 25.000 Tests ohne einen einzigen positiven Befund vor. Auch bei niedrigen Inzidenzzahlen sei dieses Ergebnis sehr unwahrscheinlich.
Spahn sieht vor allem die Gesundheitsämter in der Pflicht: „Wer kann das denn überhaupt machen? Wer soll das denn kontrollieren? Und am Ende kann es nur der, der es beauftragt. Und die Teststellen und Testzentren werden von den zuständigen Behörden vor Ort beauftragt und es wird über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet.“ Zur nachträglichen Kontrolle verweist der Bundesgesundheitsminister auf die tatsächlichen Sachkosten. „Das kann man ja nachweisen und gegenhalten gegen das was abgerechnet worden ist.“ Diese Kontrolle ließe sich auch im Nachhinein noch durchführen.