Covid-Medikamente können geordert werden

Zentrale Beschaffung: BMG benennt Apotheken

, Uhr
Berlin -

Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zentral beschafften Arzneimittel zur Therapie schwerwiegender Covid-19-Erkrankungen können jetzt bestellt werden. Über die Bundeswehr werden die Medikamente an 18 ausgewählte Apotheken von Universitätskliniken sowie an Apotheken der STAKOB-Behandlungszentren verteilt, wie das BMG jetzt in einem Schreiben unter anderem an die Abda mitteilt. Die Abgabe erfolgt kostenfrei. Das BMG hat den Bestellweg jetzt vorgegeben.

Das BMG bittet zur Sicherstellung einer ausreichenden regionalen Versorgung darum, zu den 18 ausgewählten Apotheken weitere Klinikapotheken in die Bevorratung einzubeziehen. Am 23. März hatte das BMG mitteilt, dass Chloroquin-haltige Arzneimittel, das HIV-Therapeutikum Kaletra (Lopinavir, Ritonavir) sowie die in Japan zugelassenen Arzneimittel Avigan (Favipiravir) und Foipan (Camostat) zur Behandlung von Covid-19-Patienten mit schweren Verlaufsformen zentral beschafft werden. Sobald die Arzneimittel verfügbar seien, übernehme die Bundeswehr kostenfrei deren gleichmäßige Verteilung. Beliefert würden ausgewählte Apotheken von Universitätskliniken sowie Apotheken von Behandlungszentren des Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (STAKOB).

Das BMG weist darauf hin, dass für keines der beschafften Arzneimittel eine Zulassung für die Behandlung von Covid-19 besteht. Auch könne keine allgemeine Therapieempfehlung ausgesprochen werden. „Der Einsatz dieser Arzneimittel ist daher vorzugsweise im Rahmen klinischer Prüfungen durchzuführen und im Rahmen einer Einzelfallentscheidung als individueller Heilversuch im Off-Label-Use zu erwägen“, so BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller.

Der Bestellprozess läuft wie folgt ab: Die Klinikärzte treffen die klinisch-therapeutische Entscheidung. Die Einwilligung des Patienten muss in der Patientenakte dokumentiert werden. Über die eigene Krankenhausapotheke beziehungsweise krankenhausversorgende Apotheke erfolgt die „Sonderanfordung“. Die zuständige Krankenhausapotheke oder krankenhausversorgende Apotheke führt eine Plausibilitätsprüfung durch und fordert das Arzneimittel mit dem dazu entworfenen Bestellformular bei der nächstgelegenen, vom BMG beauftragten Krankenhausapotheke an. Die vom BMG zur Verteilung der Arzneimittel beauftrage Krankenhausapotheke gibt Arzneimittel an die bestellende Apotheke weiter. Belieferte Kliniken sollen bei Bedarf die Arzneimittel an weitere Kliniken im Umkreis verteilen und können diese außerdem untereinander austauschen. Restmengen können für weitere Patienten genutzt werden.

Diese Klinikapotheken werden beliefert:

Schleswig-Holstein:

Apotheke des Universitätsklinikums Lübeck

Hamburg:

Apotheke des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf

Niedersachsen:

Universitätsmedizhin Göttingen, Apotheke
Zentralapotheke Medizinischen Hochschule Hannover
Apotheke Klinikum Oldenburg

Nordrhein-Westfalen:

Apotheke des Universitätsklinikums Bonn
Apotheke des Universitätsklinikums Essen
Universitätsklinikum Düsseldorf
Apotheke der Uniklinik Köln
Apotheke der Uniklinik Aachen
Apotheke der Universitätskliniken Münster
Zentralapotheke des Universitätsklinikums Bochum
Zentrum für Krankenhauslogistik und Klinische Pharmazie am Brüderkrankenhaus Paderborn

Hessen:

Apotheke des Klinikums der. J.-W.-Goethe-Universität Frankfurt
Apotheke des Klinikums Kassel
Apotheke des Klinikums Fulda
Apotheke des Universitätsklinikums Gießen-Marburg
Apotheke der Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken Wiesbaden
Apotheke des Klinikums Darmstadt

Rheinland-Pfalz:

Apotheke des Bundeswehr Zentralkrankenhaus Koblenz

Universitätsmedizin d. J. Gutenberg-Universität Mainz

Saarland:

Universitätsklinikum des Saarlandes Homburg

Baden-Württemberg:

Universitätsklinikum Heidelberg
Apotheke des Robert-Bosch-Krankenhauses Stuttgart
Apotheke des Landkreises Esslingen
Städtisches Klinikum Karlsruhe
Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim
Kliniken des Ostalbkreises, Mutlangen
Klinikum Mittelbaden Rastatt
Kliniken Landkreis Karlsruhe, Apotheke Bruchsal
Kliniken Landkreis Heidenheim, Apotheke, Heidenheim an der Brenz
Marienhospital Stuttgart, Apotheke Stuttgart
Krankenhaus Freudenstadt
Theresienkrankenhaus Mannheim
SLK-Kliniken Heilbronn
Klinikum Ludwigsburg
Vincentius Krankenhaus Karlsruhe
Siloah St. Trudpert Klinikum, Pforzheim
Klinikverbund Südwest GmbH Sindelfingen
Rems-Murr-Kliniken, Winnenden
Zentralapotheke des Karl-Olga-Krankenhaus Leinfelden
Krankenhaus Schwäbisch Hall
Klinik am Eichert, Apotheke, Göppingen
Apotheke des Klinikums Stuttgart
Universitätsklinikum Freiburg,
Universitätsmedizin Mannheim
Universitätsapotheke Tübingen
Apotheke des Universitätsklinikums Ulm

Bayern:

Krankenhausapotheke München Klinik Schwabing
Apotheke des Klinikums der Universität München

Sachsen:

Apotheke des Klinikums St. Georg Leipzig
Universitätsklinikum Dresden

Sachsen-Anhalt:

Apotheke Universitätsklinikum Halle
Zentralapotheke des Universitätsklinikums Magdeburg

Thüringen:

Apotheke des Universitätsklinikums Jena

Berlin:

Charite-Universitätsmedizin Berlin

Brandenburg:

Versorgung durch Charite-Universitätsmedizin Berlin
Apotheke d. Carl-Thiem-Klinikum
Apotheke Ruppiner Kliniken Neuruppin

Mecklenburg-Vorpommern:

Universitätsapotheke Greifswald
Apotheke Universitätsmedizin Rostock
Apotheke der Helios-Kliniken Schwerin
Apotheke des Dietrich-Bonhoeffer-Klinikums Neubrandenburg

Bremen:

Zentralapotheke Gesundheit Nord Klinikverbund Bremen

Die zentral beschafften Wirkstoffe gelten Experten zufolge als potentielle Therapieoptionen gegen Covid-19. Die Präparate sind bereits zugelassen und deren Sicherheitsprofile entsprechend bekannt. Dennoch handele es sich bei einer Covid-19-Therapie um einen individuellen Heilversuch ohne klinische Wirksamkeitsnachweise. Daher sollte der Einsatz vorrangig bei schweren Verlaufsformen erwogen und patientenindividuell unter sorgfältiger Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses durchgeführt werden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

APOTHEKE ADHOC Debatte