Wundernebel gegen Corona? Landgericht verbietet Werbung dpa, 07.09.2020 12:52 Uhr
Ein Desinfektionsmittel versprühen und schon schwirren so gut wie keine bösen Viren und Bakterien mehr durch den Raum? Nach Ansicht des Landgerichts München I zu schön, um wahr zu sein.
Die 4. Kammer für Handelssachen wertete eine entsprechende Werbung als irreführend. Darin hieß es, das Mittel entferne 99,99 Prozent der schädlichen Bakterien und Viren aus der Raumluft und von sämtlichen Oberflächen. Beim Verbraucher entstehe der Eindruck, die Wirkung sei wissenschaftlich abgesichert, heißt es in dem Urteil vom Montag, das noch nicht rechtskräftig ist. Bei gesundheitsbezogenen Aussagen gebe es aber besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, die Eindeutigkeit und die Klarheit.
In Zeiten der Corona-Pandemie sei die Frage, ob und wie Corona-Viren aus der Raumluft und von Oberflächen entfernt werden können, eine der brennendsten und für die ganze Welt wichtigsten gesundheitlichen Fragen überhaupt, befand das Gericht. Den Beweis für die wissenschaftliche Absicherung der angepriesenen Wirkung blieb das Unternehmen laut Urteil schuldig. Die vorgelegten Unterlagen hätten dies nicht glaubhaft gemacht.
Auf seiner Internetseite wirbt der Hersteller aus dem Raum München damit, dass auch das Berliner Ensemble eines seiner Produkte auf der Bühne und im Zuschauerraum eingesetzt habe. Die feinen Aerosole desinfizierten zunächst die Raumluft und senkten sich dann auf alle Oberflächen nieder, heißt es dort. Auch der Eingangsbereich und die Toiletten würden so vernebelt und desinfiziert.
Ein Mitbewerber hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Firma beantragt, die Desinfektionsmittel herstellt. Diesem Antrag hatte das Gericht stattgegeben und untersagt, das Produkt so zu bewerben.