Die Nachfrage nach Coronatests über Apotheken geht zurück. Auch Apothekerin Margit Schlenk aus Bayern registriert diese Entwicklung. Mit den sinkenden Inzidenzwerten und gelockerten Coronaregeln seien die Zertifikate weniger begehrt. Das Angebot werde aber bleiben, sagt die Inhaberin zweier Apotheken. Zudem engagiert sich die Mitgründerin vom Telepharmazie-Anbieter Apomondo für digitale Bürgertests unter Aufsicht.
Schlenk bietet über ihre NM Vitalapotheke in Neumarkt kostenlose Bürgertests an. Die Nachfrage gehe derzeit zurück, sagt sie. Die Apothekerin teilt die Erfahrung vieler Kolleg:innen, die mitunter bereits die Öffnungszeiten anpassen, keine neuen Tests mehr bestellen oder Zentren sogar schließen. Schlenks Kund:innen müssen angesichts der niedrigen Fallzahlen jedoch nicht generell auf das Angebot von Schnelltests verzichten. „Wir werden weiterhin Schnelltests durch qualifziertes Personal anbieten und die Öffnungszeiten nicht verändern.“
„Wir Apotheken sind elastisch“, beschreibt sie einen Vorteil der Vor-Ort-Apotheken. Das dauerhafte Angebot von niederschwelligen Testmöglichkeiten sei wichtig. „Schnelltests werden eine apothekenübliche Dienstleistung werden“, ist sich Schlenk sicher. Sie rät Kolleg:innen deshalb, auch nicht die Software zu kündigen. „Wenn die vierte Welle kommt, kann das Angebot wieder hochgefahren werden und wir Apotheken sind bereit.“ Als apothekenübliche Dienstleistungen gelten laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) aktuell bereits die Durchführung von einfachen Gesundheitstests, die Beratung von Gesundheits- und Ernährungsfragen oder das patientenindividuelle Anpassen von Medizinprodukten.
Corona-Schnelltests gehörten in die Apotheke, betont Schlenk. Deshalb will sie über Apomondo auch „Tests unter Beobachtung“ anbieten. „Wir haben es schon beim bayerischen Gesundheitsministerium vorgestellt.“ Noch können Tests, die von Dritten überwacht werden, nicht als Bürgertestungen abgerechnet werden. Bei Apomondo wird für das Angebot noch nicht direkt geworben. Die Durchführung sei allerdings für einen Selbstkostenanteil von 15 Euro über teilnehmende Apotheken möglich, so Schlenk.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unterstützt Tests, die von Dritten explizit per Videoübertragung überwacht werden. Die Anbieter müssten demnach nach dem Recht des Staates, in dem der Test vorgenommen wurde, dazu autorisiert sein, solche Testungen vorzunehmen oder zu überwachen, so das Ministerium. Der Dritte müsse die Identität der getesteten Person mittels eines amtlichen Lichtbildausweises überprüfen und bestätigen. Der Testnachweis sei auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. „Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein.“ Allerdings kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits an, dass die Vergütung dafür deutlich niedriger sein werde als bei den normalen Schnelltests, für die ebenfalls in Kürze weniger gezahlt werden soll.
Schlenk erklärt, dass die Ausweisdokumente per Videokonferenz überprüft und im Anschluss die Durchführung des Tests durch Fachpersonal kontrolliert werde. Die Kontrolle sei dadurch sogar besser als in Testzentren, wo die Ausweise nicht mehr explizit mit den Kundendaten verglichen würden. Wichtig sei ihr, dass das Angebot von medizinischem oder pharmazeutischem Personal durchgeführt werde.
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