Reisende, die aus Corona-Hotspots nach Deutschland kommen, sollen künftig spätestens drei Tage nach der Einreise entweder einen negativen Corona-Test vorlegen. Neu ist, dass zukünftig auch die Vorlage des Impfpasses als „Einreisedokument“ gültig ist. Das sieht ein Referentenentwurf für eine „Coronaschutzverordnung“ des Bundesgesundheitsministeriums vor. Menschen, die bereits geimpft sind, müssen sich demnach bei der Wiederkehr keine Gedanken mehr über Tests oder Quarantäne machen.
Reisende, die aus Corona-Hotspots nach Deutschland kommen, sollen künftig spätestens drei Tage nach der Einreise einen Nachweis über eine Impfung vorlegen. Alternativ muss ein negativer Corona-Test, oder ein Nachweis vorgelegt werden, dass man schon Corona hatte. Das sieht ein Referentenentwurf für eine „Coronaschutzverordnung“ des Bundesgesundheitsministeriums vor. Einschränkend heißt es aber auch, dass die genannten Regeln gelten „wenn und soweit die oberste Landesgesundheitsbehörde dies durch Allgemeinverfügung festgelegt hat“. Es liegt also in der Zuständigkeit der Bundesländer, ob und wie sie das umsetzen.
Die Verordnung soll dem Entwurf zufolge im Laufe des Januars in Kraft treten und bestehende Regelungen für Reiserückkehrer ablösen. Ein Ministeriumssprecher äußerte sich auf Anfrage nicht dazu und verwies darauf, dass sie momentan Gegenstand einer regierungsinternen Abstimmung sei. Bisher gilt, dass sich Rückkehrer aus Risikogebieten bis zu zehn Tage in Quarantäne begeben müssen, sich aber davon durch einen negativen Test ab dem fünften Tag nach der Einreise vorzeitig befreien lassen können. Konkret – auch mit eventuellen Abweichungen – ist auch dies in eigenen Verordnungen der Bundesländer geregelt. In Nordrhein-Westfalen war die entsprechende Quarantäne-Pflicht sogar gerichtlich gekippt worden. Ein Reisender hatte geklagt, weil in seinem Urlaubsland die Corona-Zahlen niedriger waren als zu Hause.
Die geplante neue Verordnung sieht dem Entwurf zufolge auch vor, dass Reisende, die aus Hotspots außerhalb des Schengen-Raums nach Deutschland kommen, die entsprechenden, oben genannten Nachweise sogar schon vor der Einreise vorlegen müssen. Hiervon sollen aber Deutsche ausgenommen werden, genauso wie EU-Bürger oder Reisende aus Großbritannien, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Auch wer schon ein längerfristiges Aufenthaltsrecht in einem EU- oder einem Schengenstaat hat, soll von dieser Regel ausgenommen sein.
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