Bürger:innen in Deutschland sollen sich vorerst weiter wie bisher auf Corona testen lassen können. „Die Testverordnung wird fortgeführt“, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Die Finanzierung sei bis Ende Februar gesichert.
Die Entscheidung schaffe die Voraussetzung für eine nahtlose Weiterversorgung. Die aktuelle Regelung der staatlichen Finanzierung der Tests endet am 25. November. Über eine Anschlussverordnung waren in den vergangenen Tagen Abstimmungen in der Regierung gelaufen.
Aus der mitregierenden FDP waren Forderungen nach einem Ende der Milliardenzahlungen für Bürgertests gekommen. Seit einer Neuregelung im Sommer gibt es kostenlose Bürgertests nur noch für bestimmte Risikogruppen. In der Regel sind drei Euro aus eigener Tasche pro Schnelltest fällig: etwa vor Konzertbesuchen, größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen.
Allerdings war laut dem jüngsten Entwurf eine Honorarsenkung vorgesehen. Für die Durchführung sollen nur noch 6 statt 7 Euro – beziehungsweise 3 statt 4 Euro für die anlassbezogenen Tests mit Eigenbeteiligung – abgerechnet werden können. Außerdem sinkt der Betrag für die Sachkosten von 2,50 auf 2 Euro.
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