Beratungen zum Corona-Lockdown

Vorschlag: Nur noch 1 Kunde pro 25 Quadratmeter

, , Uhr
Berlin -

Die Bürger in Deutschland müssen sich in der Corona-Krise auf strengere Kontaktbeschränkungen einstellen – dafür sollen sie Weihnachten im engeren Familien- und Freundeskreis feiern dürfen. Ob Lockerungen auch für Silvester gelten, ist vor neuen Beratungen der Länder mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) an diesem Mittwoch ab 14 Uhr aber noch offen. Eine Regelung, die für die Apotheken relevant sein könnte: Im Einzelhandel soll nur noch eine Person pro 25 Quadratmeter Einlass finden.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Montagabend auf eine Linie geeinigt, mit der sie in die Beratungen mit Merkel gehen. Demnach sollen Kontaktbeschränkungen ab Anfang Dezember verschärft werden. Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar aber soll es zu Lockerungen kommen. Ziel ist es, in den kommenden Wochen die weiter hohe Zahl von Corona-Neuinfektionen deutlich zu senken. Allerdings forderten einige Regierungschefs kurz nach den Verhandlungen im Länderkreis bereits Nachbesserungen.

Nach den weitergehenden Vorstellungen des Kanzleramts soll unter anderem erreicht werden, dass sich in Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält – bislang ist es ein Kunde pro 10 Quadratmetern. Diese Vorgabe könnte auch viele Apotheken betreffen, Warteschlangen in der Kälte und Kurzarbeit könnten die Folge sein.

Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die Zahl der belegten Plätze in Zügen deutlich verringert werden. Für die Wintermonate sollen grundsätzlich nur noch alle Fensterplätze buchbar sein. Zugleich soll aber die Kapazität der Züge erhöht werden. Vorgeschlagen wird außerdem, die Weihnachtsferien bundesweit am 19. Dezember beginnen zu lassen. Zunächst hatte der Bund schon den 16. Dezember ins Auge gefasst.

Die Vorschläge der Ministerpräsidenten im Überblick

VERLÄNGERUNG TEIL-LOCKDOWN: Der seit Anfang November geltende Teil-Lockdown mit der Schließung von Kneipen und Restaurants sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis mindestes 20. Dezember verlängert werden. Alle nicht notwendigen Kontakte und Reisen sollen weiter vermieden werden. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet – allerdings soll die Maskenpflicht nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen gelten. Bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Möglichkeit bekommen, hiervon abzuweichen. Für extreme Corona-Hotspots sollen Länder wie bisher regionale Verschärfungen beschließen können.

FINANZHILFEN: Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen für betroffene Unternehmen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro. Details dazu waren zunächst unklar.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Kontaktbeschränkungen sollen verschärft werden. „Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken“, heißt es in dem Länder-Papier, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sein sollen. Für Weihnachten und Silvester soll es aber eine Sonderregelung geben.

KONTAKTREGELN FÜR WEIHNACHTEN UND SILVESTER: Vom 23. Dezember bis 1. Januar sollen nach dem Willen der Länder Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis zu einer Obergrenze von zehn Personen ermöglicht werden. Kinder bis 14 Jahren sollen ausgenommen sein. Damit sollten „Feste im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein“, heißt es: „Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig.“ Die Ministerpräsidenten rufen dazu auf, vor den Weihnachtstagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu gehen. „Dies kann durch gegebenenfalls vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19. Dezember unterstützt werden“, heißt es im Entwurf der Länder vom Montagabend. Nach den Vorstellungen des Bundes soll zudem bei Erkältungssymptomen vor Weihnachten eine großzügigere Testmöglichkeit geboten werden, um die Begegnungen zur Weihnachtszeit so sicher wie möglich zu machen.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert eine weitere Verschärfung der bisherigen Ländervorschläge. Unter anderem will er noch einmal diskutieren, ob die für Weihnachten angestrebte Lockerung der Kontaktbeschränkungen auch über Silvester gelten soll oder ob der Zeitraum noch verkürzt wird. Auch Baden-württembergs Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) hält den Zeitraum der vorgeschlagenen Lockerungen vom 23. Dezember bis zum 1. Januar für zu lang. Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU) kritisierte, der Beschluss-Entwurf bedeute, dass man sich vom 23. Dezember bis Neujahr mit 10 Personen aus 10 Hausständen plus Kinder bis 14 Jahre treffen dürfe, so dass es 20 Personen sein könnten: „Ich halte die Zahl für deutlich zu hoch.“ Schleswig-Holstein halte daher an seiner Regelung auch an Weihnachten fest, dass sich nicht mehr als zehn Menschen öffentlich oder privat treffen dürfen.

MASKENPFLICHT: Bundesweit soll eine Maskenpflicht gelten „in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind“. Und auch in Innenstädten und anderen Orten unter freiem Himmel, „an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“, soll verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden müssen. Die genauen Orte und Zeiten sollen die örtlichen Behörden festlegen. Auch am Arbeitsplatz soll eine Maskenpflicht gelten – außer am Platz, wenn ein 1,5-Meter-Abstand zu weiteren Personen eingehalten wird.

FEUERWERK: Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wollen die Ministerpräsidenten untersagen, um größere Gruppen zu vermeiden. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, heißt es im Papier. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten – ein von SPD-Ländern ins Spiel gebrachtes Verkaufsverbot ist nicht vorgesehen.

BETRIEBSFERIEN: Arbeitgeber sollen prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können. Damit solle der Grundsatz „Stay at Home“ umgesetzt werden. Wirtschaftsverbände äußerten Kritik.

SCHULEN UND KITAS: Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen offen bleiben. Flächendeckender Wechselunterricht ist nicht geplant. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen soll aber künftig ab Klasse 7 grundsätzlich Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll eine solche Pflicht ebenfalls eingeführt werden können. In „besonderen Infektionshotspots“ soll es in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ wie Hybridunterricht geben. In den Schulen sollen auch verstärkt Schnelltests eingesetzt werden.

QUARANTÄNE: Für Kontaktpersonen von Corona-Infizierten soll ab 1. Dezember eine kürzere Quarantänezeit von 10 statt bisher 14 Tagen gelten – aber mit einem negativen Test. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern bereits unabhängig von den Beratungen der Regierungschefs. Bundesminister Jens Spahn (CDU) sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Zehn Tage Quarantäne mit Schnelltest am Ende ist genauso sicher wie 14 Tage Quarantäne ohne Test.“ Für Betroffenen seien es vier Tage weniger Einschränkungen.

SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN: Die Ministerpräsidenten wollen den Schutz von Risikogruppen verbessern. So sollte es für Pflegebedürftige 20 Schnelltests pro Woche geben – für Pflegeheimbewohner sind schon 20 Schnelltests im Monat möglich. Generell will der Bund für das neue Jahr weiteren Nachschub organisieren. Ziel sei, für das erste Quartal 2021 rund 60 Millionen Schnelltests für Deutschland zu sichern. Für das zweite Quartal sollen 40 Millionen Tests folgen, dann bis Jahresende weitere 30 Millionen. Bis Ende dieses Jahres sind bereits Kontingente über Abnahmegarantien bei Herstellern gesichert worden, damit Länder und Einrichtungen sie kaufen können – für Dezember 17,5 Millionen Tests.

SOZIALGARANTIE: Der Bund soll im Rahmen der „Sozialgarantie 2022“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisieren. Darüber hinausgehende Finanzbedarfe etwa für die Krankenversicherung sollten bis 2022 aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden, fordern die Länder. Von einem Corona-„Solidaritätszuschlag“, wie von SPD-Seite vorgeschlagen, ist nicht die Rede. Der Bund gibt für 2021 schon fünf Milliarden Euro extra in die gesetzliche Krankenversicherung.

CORONA-APP: Die Länder setzen im Kampf gegen das Coronavirus auch auf eine Weiterentwicklung der staatlichen Warn-App. In den kommenden sechs Wochen soll die Anwendung drei weitere Updates erhalten.

NÄCHSTE BUND-LÄNDER-RUNDE: Einen Automatismus zur Verlängerung von Maßnahmen enthält der Länder-Vorschlag nicht. Dort heißt es aber: „Bund und Länder werden sich bis zum 15. Dezember über das weitere Vorgehen abstimmen.“ Die Länder gehen demnach „davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden“. Merkel kündigte in der Unionsfraktion an, sie werde sich am 14. oder 15. Dezember nochmals mit den Ministerpräsidenten zusammenschalten.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
ApoRG in nächster Legislatur
Köpping setzt auf Nachwuchsförderung
Zwischen 0,4 und 1,9 Prozentpunkten
Mehrheit der Kassen erhöht Beitrag
Mehr aus Ressort
„Auffällig höhere Fallzahlen“
Corona: Sommerwelle ist da
„Pandemie der Ungeimpften“
RKI-Protokolle bringen Spahn unter Druck

APOTHEKE ADHOC Debatte