PCR-Tests sind einem Gerichtsurteil zufolge ein geeigneter Nachweis für die Ansteckungsfähigkeit eines Menschen mit dem Coronavirus. Dies gelte so lange, wie keine zuverlässigere Nachweismöglichkeit entwickelt sei, entschied das Verwaltungsgericht in Koblenz in einem am Montag bekannt gegebenen Urteil vom 10. Januar.
In dem konkreten Fall hatte die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die 14-tägige Quarantäne eines Kindergartenkindes angeordnet, nachdem dieses mit einer positiv getesteten Kita-Mitarbeiterin in einem Raum gewesen war.
Die Eltern klagten im Namen des Kindes unter anderem mit der Begründung, eine Infektion der Kita-Mitarbeiterin sei nicht nachgewiesen, da ein PCR-Test zum Nachweis des Krankheitserregers nicht geeignet sei. Laut Gericht war die Quarantäneanordnung jedoch rechtens.
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