Unter Aufsicht: BMG will Schnelltest an der Kinokasse APOTHEKE ADHOC, 02.03.2021 11:45 Uhr
Mit dem Start der Schnelltests zum 1. März ist Gesundheitsminister Jens Spahn im Kabinett abgeblitzt, doch im Vorfeld des Treffens der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) legt er neue „Überlegungen“ vor. Um schrittweise aus dem Lockdown zu kommen und weitere Öffnungen zu ermöglichen, schlug das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am gestrigen Montag zwei kostenlose Schnelltests pro Woche für alle Bürger vor. Die Ideen zur Erweiterung der Nationalen Teststrategie schließen auch den Schnelltest als Eintrittskarte zu gewissen Lokalitäten oder Veranstaltungen mit ein.
In einigen Teilen Deutschlands gibt es sie schon, die kostenlosen Antigen-Schnelltests für jeden Bürger. Nun sollen diese Projekte auch bundesweit umgesetzt werden. Das BMG plant eine vorerst viermonatige Testperiode. Hierfür soll die Test-Verordnung angepasst werden. Start der kostenfreien Abstriche soll im März sein. Ein genaues Datum steht allerdings noch nicht fest.
Im Entwurf der Erweiterung der Nationalen Teststrategie heißt es, dass im Januar erstmalig ausreichend Schnelltests vorhanden waren, sodass es durch eine Anpassung der Nationalen Teststrategie rechtzeitig zur schrittweisen Aufhebung der bestehenden Kontaktbeschränkungen, auch „Winter-Lockdown“ genannt, kommen könne. Diese Änderung sieht eine zweimal wöchentliche Testung eines jeden Bundesbürgers vor.
Testkapazitäten durch zusätzliche Anpassungen erweitern
Damit direkt zum Start der großangelegten Testung genügend Kapazitäten vorhanden sind, setzt das BMG zusätzlich auf weitere Dienstleister. Die sollen, insofern notwendig, vom jeweiligen Kreis beauftragt werden. Diese beauftragten Dritten hätten bereits beim Aufbau der Testzentren an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen mitgeholfen. Das BMG will dort, wo es nötig ist, auch die Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) ändern, sodass die beauftragten Dritten die In-vitro-Diagnostika in ausreichender Menge schnellstmöglich beziehen können.
Die durchgeführten Tests würden der Pandemiebekämpfung und der öffentlichen Gesundheit im Sinne eines Public Health-Ansatzes dienen. Der Bund nehme durch die Gratis-Testungen seine gesamtstaatliche Verantwortung wahr. Für die Kostenkalkulation bedient sich das BMG der Erfahrungen des Freistaats Bayerns – hier gibt es seit einiger Zeit das Angebot der kostenlosen Testung. So belaufen sich die geschätzten Kosten für vier Monate auf 2,16 bis 3,24 Milliarden Euro. Die Kosten seien jedoch nicht exakt vorhersehbar. Die Vergütung soll analog der in den §§ 7ff TestV genannten Verfahren und Voraussetzungen folgen und beträgt für den Test bis zu 6 Euro. Hinzu kommt eine Vergütung in Höhe von 12 Euro für die Testdurchführung samt Ausstellung eines Testzeugnisses, sodass eine Gesamtvergütung von 18 Euro entsteht.
Auch die Laientests sind Teil der Erweiterung der Nationalen Teststrategie. Laut BMG müssen bei den In-vitro-Diagnostika zur Selbstanwendung drei Situationen unterschieden werden:
- Eigene Sicherheit
- Prävention
- Einlassvoraussetzung
Ein negativer Selbsttest könne für einen begrenzten Zeitraum Sicherheit geben, sodass ein geplanter familiärer Besuch oder ein Treffen mit Freunden möglich werde. Doch auch zur Prävention könnten die Laientests eingesetzt werden. Hier sieht das BMG den Einsatz vor allem in Schulen. Im Sinne eines „präventiven Lebenswelten-Ansatzes“ könnten die In-vitro-Diagnostika, zweimal wöchentlich eingesetzt, auch in zahlreichen Unternehmen sinnvoll eingesetzt werden. Die Tests müssten dann nicht nur von der Schule oder vom Arbeitgeber bereitgestellt werden, sondern auch erklärt werden. Nur richtig durchgeführte Tests würden ein zuverlässiges Ergebnis liefern. Laut BMG ist auch denkbar, dass die In-vitro-Diagnostika als Voraussetzung für das Betreten eines Restaurants, eines Theaters oder Kinos dienen. Details dazu oder zur Erfassung der Ergebnisse nennt das Papier nicht.