Weiter 50 gratis OP-Masken für zwei Coupons

Trotz 3,30 Euro: Apothekerin bleibt bei FFP2-Rabatt

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Berlin -

Die St. Osdag-Apotheke Mandelsloh in Neustadt in Niedersachsen sorgt mit einem Kundenanschreiben für Wirbel. Kunden können sich demnach den Eigenanteil sparen, wenn sie die Berechtigungsscheine dort einlösen. Als Bonus gibt es sogar 50 OP-Masken dazu. Rechtlich sei man auf der sicheren Seite, sagt Inhaberin Jasmin Stark. Denn bei der Umsetzung setzt sie auf einen Partner. Die Pharmazeutin will trotz der Ankündigung, dass das Maskenhonorar fast halbiert wird, an ihrer Aktion festhalten. 

Der Erlass der Eigenbeteiligung bei der Abgabe der FFP2-Masken spaltet die Gemüter. Auch die St. Osdag-Apotheke Mandelsloh in Neustadt am Rübenberge bietet Kunden momentan an, die insgesamt 4 Euro nicht zahlen zu müssen. Sie hat über eine Firma bundesweit 7000 Menschen anschreiben lassen. „Wir von der Pflegefreunde GmbH bieten ihnen heute ein einmaliges Super-Angebot an! Lösen sie ihre Berechtigungsscheine bei unserer St. Osdag Apotheke ein“, heißt es in dem Schreiben. „Ich habe es an eine Firma abgegeben, da ich die Aktion im Tagesgeschäft nicht schaffen würde“, sagt Inhaberin Jasmin Stark.

Der Anbieter von Pflege-, Gesundheits- und Medizinprodukten wird von Heinrich Voß aus Hannover betrieben. „Wir spenden jedem, der die zwei Gutscheine einlöst, die vier Euro“, sagt er. Dazu gebe es noch 50 OP-Masken. Der Hilfsmittelbeschaffer hat das Werbeschreiben aufgesetzt. „Durch eine Großbestellung konnte ein äußerst günstiger Einkaufspreis erzielt werden, der an sie weitergeht“, heißt es darin. Die insgesamt 62 Masken würden „auf dem schnellsten Wege per Eilversand (kostenlos)“ geliefert.

„Herzlichen Glückwunsch, da Sie zu den Einsendern gehören, erhalten Sie mit der Eil-Lieferung zusätzlich 50 Atemschutzmasken geschenkt. Völlig kostenlos und gratis und ohne weitere Verpflichtung.“ Im Anschluss wird erklärt, was die Kunden tun müssen, „um die Vorteile zu erhalten“. Die beiden Berechtigungsscheine sollen in dem beiliegenden Freiumschlag an die Apotheke geschickt werden. Die sofortige Einlösung sei garantiert.

Im ersten Schwung wurden Senioren im Alter von 75 Jahren und älter angeschrieben. Die Resonanz sei überwältigend, sagt Stark. „90 Prozent freuen sich.“ Für andere Empfänger klingt das Angebot offenbar zu gut, um wahr zu sein – manche meldeten sich mit Rückfragen. „Sie wollen sich beispielsweise vergewissern, dass es kein Fake ist.“ Voß erhält bis zu 250 Anrufe pro Tag. Manche seien skeptisch, sagt er. Die Briefe erzeugten auch in der Hauptstadt Wirbel: Sogar die Berliner Polizei habe angerufen, um den Sachverhalt zu prüfen.

 

Kritik habe es auch von anderen Apothekern gegeben. „Es ist jedem selbst überlassen, wie er sein Marketing macht“, kontert Stark. Apotheken müssten zukunftsorientiert denken und Online-Apotheken wie DocMorris zeigen, dass Marketingaktionen auch vor Ort erfolgreich durchgeführt werden könnten. „Es ist für uns eine andere Zeit als noch vor fünf Jahren. Die Zahl der verschreibungspflichtigen Arzneimittel geht zurück. Wir müssen etwas tun.“

Die Aktion läuft auch weiter, obwohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Vergütung von 6 Euro brutto auf 3,30 Euro kürzt. „Letztlich kann man es verstehen. Viele Apotheken haben daraus eine Aktion gemacht. Unsere Mischkalkulation stimmt auch weiterhin.“

Mehrere Apotheken wurden bereits abgemahnt, weil sie den Eigenanteil bei der Abgabe der Berechtigungsscheine selbst tragen. Mitte Januar hatte auch das Landgericht Düsseldorf der Apothekenkette Easy auf Antrag der Wettbewerbszentrale verboten, dafür zu werben, dass den Kunden der Eigenanteil in Höhe von 2 Euro erlassen wird.

„Meine Werbeaktion habe ich vorher geplant“, sagt sie. Der Eigenanteil hätte in der Verordnung konkreter definiert werden müssen. „Wenn es als Zuzahlung angegeben wäre, hätte ich es nicht gemacht.“ Es sei falsch, die Apotheker jetzt mit Abmahnungen zu überhäufen und mit „Füßen zu treten“. Die Apothekerin bleibt gelassen. Sie hat sich eigenen Angaben zufolge bei der Kammer informiert, ob der Verzicht auf die Selbstbeteiligung der Kunden zulässig sei. „Man hat mir gesagt, dass der Erlass der zwei Euro pro Coupon als Eigenbeteiligung und nicht als Zugabe gesehen wird.“ Zudem seien die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig. „Jetzt ist das Kind ohnehin schon in den Brunnen gefallen.“

 

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