Die S3-Leitlinie zur stationären Therapie von Covid-19-Patienten wurde aktualisiert. Zwei neue Therapieoptionen wurden mit aufgenommen. Neben dem monoklonalen Antikörper Tocilizumab (Roactemra, Roche) wurde auch eine Antikörper-Therapie mit aufgenommen.
Tocilizumab gehört zu den Sars-CoV-2 spezifischen monoklonalen Antikörpern. Der Arzneistoff wurde in die Leitlinie aufgenommen, da für Tolicizumab randomisierte, kontrollierte Studien zur Sterblichkeitsreduktion vorliegen. So heißt es in der Leitlinie: „Tocilizumab kann bei Covid-19-Patienten mit progredient schwerer Erkrankung zur Covid-19-Behandlung verabreicht werden. Tocilizumab sollte nicht eingesetzt werden bei Erkrankungen ohne oder mit niedrigem Sauerstoffbedarf sowie bei bestehender invasiver Beatmung.“
Die Evidenzgrundlage ist ausreichend, um eine Empfehlung auszusprechen. „Für die Bewertung von Tocilizumab wurden neun RCTs mit insgesamt 6481 Patienten einbezogen. In der Meta-Analyse zeigt sich ein geringer signifikanter Vorteil für klinisch relevante Endpunkte. Ein klinisch relevanter Nutzen lässt sich für sauerstoffpflichtige Patienten mit progredienter Erkrankung ableiten, nicht jedoch für Patienten mit bereits eingeleiteter invasiver Beatmung,“ heißt es weiter. Den größten Effekt auf die positive Bewertung innerhalb der meta-Analyse habe dabei die Recovery-Studie, in der 2022 Patienten im Tocilizumab-Arm behandelt wurden.
Die Leitlinie wird ständig überarbeitet. Mittlerweile liegt die fünfte Version der S3-Leitlinie vor. Den Medizinern werden immer mehr Therapieoptionen mit an die Hand gegeben. Zum Anfang der Pandemie lagen lediglich für Remdesivir und Dexamethason evidenzbasierte Daten vor. Nun folgen Studien und Analysen zu zahlreichen weiteren Wirkstoffen, darunter neben den monoklonalen Antikörpern auch die „Kann-Therapie“ mit neutralisierenden Antikörpern für hospitalisierte Patienten. Der Einsatz dieser Option sollte laut Leitlinie jedoch frühzeitig erfolgen.
Experten sehen einen Einsatz vor allem indiziert, wenn das positive PCR-Test-Ergebnis nicht älter als drei Tage ist. Der Symptombeginn sollte nicht länger als eine Woche zurückliegen. Zu spät verabreicht erzielen neutralisierende Antikörper nicht den gewünschten Effekt. Die neutralisierenden Antikörper stellen nach Expertenmeinung also nur für diejenigen Patient:innen eine Therapieoption dar, die sich im Krankenhaus mit Sars-CoV-2 infiziert haben. Die Evidenzlage ist noch recht lückenhaft – weitere Analysen und Auswertungen müssten folgen.
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