Im März erschien die erste S1-Leitlinie zur Therapie von Patienten mit einer Sars-CoV-2-Infektion, die intensivmedizinisch versorgt werden müssen. Nun wurde diese Leitlinie um die S2k-Leitlinie zur stationären Behandlung von Covid-19 Patienten erweitert. Sie umfasst den gesamtstationären Bereich und gibt Ärzten erstmals eine ganzheitliche und fächerübergreifende Handlungsanweisung. Auch die Behandlung von Kindern und die Besonderheiten bei der palliativen Versorgung wurden miteinbezogen.
Die Leitlinie zur Behandlung von Covid-Patienten wurden aktualisiert. Laufende Studien und neue Erkenntnisse aus der klinischen Praxis führen dazu, dass die Behandlung von Corona-Infizierten noch immer stetigen Änderungen unterliegt. Die nun gültige S2k-Leitlinie umfasst Empfehlungen zur stationären Therapie von Covid-Patienten – auch außerhalb der Intensivstation. Die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), und die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) haben gemeinsam mit weiteren Fachgesellschaften die Leitlinie erarbeitet.
„Mit der neuen S2k-Leitlinie ist es uns erstmals gelungen, alle Therapieempfehlungen für die stationäre Behandlung von Covid-19 Patienten zusammenzufassen“, erläutert Professor Dr. med. Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie. „Somit können wir die Therapie endlich ganzheitlich und fächerübergreifend betrachten, da alle beteiligten Fachgruppen in die Erstellung einbezogen waren“, so Kluge. Mit steigenden Hospitalisierungszahlen wird ein strukturiertes Vorgehen und ein ressourcenschonendes Management immer wichtiger. Deshalb ist die neue Leitlinie weiter gefasst, als der Vorgänger und beinhaltet alle Stationen eines Klinikaufenthaltes – von der Aufnahme, über die Diagnostik, die Behandlung und das Entlassmanagement.
Darüber hinaus wurden auch Aspekte wie die Behandlung von pädiatrischen Patienten mit in die Leitlinie aufgenommen. Auch ethische und palliativmedizinische Aspekte wurden berücksichtigt. Innerhalb der Leitlinie wird definiert, unter welchen Umständen eine stationäre oder eine intensivmedizinische Behandlung notwendig ist. „Bei Patienten mit ausgeprägter Atemnot, deutlich erhöhter Atemfrequenz und Abfall der Sauerstoffsättigung, ist eine Verlegung auf die Intensivstation angezeigt. Die Leitlinie gibt dem Klinikpersonal bereits für diese Phase Empfehlungen an die Hand“, sagt Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, Präsident der DGIIN und Leiter des ECMO Zentrums an der Lungenklinik Köln-Merheim.
Für Patienten, die auf eine künstliche Beatmung angewiesen sind, hält die Leitlinie fest, wann welche Form der Atemunterstützung zum Einsatz kommen sollte. Die Intubation wird der mechanischen Beatmung gegenübergestellt. „Das Hauptziel der unterstützenden Therapie besteht darin, eine ausreichende Sauerstoffversorgung zu sichern, wofür uns verschiedene Methoden, wie Sauerstofftherapie oder eine Maskenbeatmung zur Unterstützung zur Verfügung stehen“, erläutert Professor Dr. med. Michael Pfeifer, Präsident der DGP. „Die invasive Beatmung und wiederholte Bauchlagerung sind dabei wichtige Elemente in der Behandlung von schwerst erkrankten COVID-19 Patienten.“
„Entscheidend bei der stationären Behandlung von Covid-19-Patienten ist auch, dass strenge Hygieneregeln eingehalten werden, auch und besonders, um das Personal zu schützen“, erklärt Professor Dr. med. Uwe Janssens, Präsident der DIVI und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. Die Leitlinie erklärt die erforderliche Basishygiene inklusive der Handhygiene, sowie das korrekte Tragen von persönlicher Schutzausrüstung. „Dies ist unverzichtbar, um unsere Mitarbeitenden und Patienten gleichermaßen zu schützen.“, so Janssens.
Das Kapitel zur medikamentösen Therapie wurde ebenfalls aktualisiert und ergänzt. „Zu Beginn der Pandemie wurden weltweit verschiedenste Substanzen ohne klare Datenlage eingesetzt“, erklärt Dr. Christoph Spinner, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie. „Wir legen den aktuellen, Stellenwert der eingesetzten Medikamente in der Leitlinie ausführlich dar, eine Sterblichkeitsreduktion konnte bisher nur für Dexamethason bei schwer kranken Patienten nachgewiesen werden.“ Die Gabe von Antibiotika sollte auch bei hospitalisierten Covid-Patienten nicht ohne vorherigen Befund erfolgen. „Grundsätzlich sollte bei Beginn der Behandlung auf der Intensivstation und bei einer Verschlechterung des Patienten im Verlauf, die Abnahme von mindestens zwei Blutkultur-Sets erfolgen“, heißt es in der Leitlinie.
APOTHEKE ADHOC Debatte