Spahn-Verordnung: Kassen müssen Massentests bezahlen Lothar Klein, 27.05.2020 15:23 Uhr
Im Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde geregelt, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) per Verordnung Corona-Massentests anordnen kann. Jetzt hat sein Ministerium die Details im Entwurf einer Test-Verordnung geregelt. Damit wird auch bestimmt, dass die Krankenkassen in klar definierten Fällen auch die Tests auf das Covid-19-Virus für Personen bezahlen müssen, die keine Symptome aufweisen. Das Bundeskabinett muss der Verordnung noch zustimmen.
Angeordnet werden müssen die Tests durch den öffentlichen Gesundheitsdienst. Getestet werden können Kontaktpersonen von Infizierten, wenn diese mehr als 15 Minuten enger Kontakt hatten oder zum Haushalt gehören. Dasselbe gilt für alle Personen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Lebensmittelfirmen wie Schlachthöfen, in gastronomischen Einrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen, wenn dort Fälle mit COVID-19 aufgetreten sind.
Übernommen werden die Laborkosten von 52,50 Euro pro Test für den definierten Personenkreis unabhängig von der Versicherung. Finanziert werden die Kosten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Regelung soll rückwirkend zum 14. Mai gelten. Die Krankenkassen hatten sich gegen die Kostenübernahme gewehrt mit dem Argument, solche Tests seien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müssten aus Steuermittel bezahlt werden.
Dazu erklärte Spahn: „Auch Menschen ohne Symptome können das SARS-CoV2-Virus übertragen. Deswegen ist es sinnvoll, möglichst das gesamte, enge Umfeld zu testen, wenn Infektionen festgestellt werden. Besonders Patienten, Bewohner und Angestellte in Pflegeheimen und Krankenhäusern können wir so besser schützen. Testen bringt Klarheit. Je früher wir das Virus erkennen, desto besser können wir es bekämpfen.“