Spahn: Apotheken sollen Paracetamol rationieren Lothar Klein, 24.03.2020 11:40 Uhr
Am Freitag hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf die anhaltenden Hamsterkäufe in Apotheken reagiert und per Anordnung Höchstmengen innerhalb der Lieferkette festgelegt. Jetzt legt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nach und rationiert die Abgabe von Paracetamol in Apotheken und die Verordnung durch Ärzte. Das Schreiben vom 23. März richtet sich an die Abda und den Großhandelsverband Phagro. In Kenntnis gesetzt wurden auch die Pharmaverbände BPI, BAH und Pro Generika. Die Kassenärzte wurden gesondert informiert.
„Durch die verstärkte Nachfrage aufgrund der Corona-Pandemie kommt es zu Lieferengpässen bei paracetamolhaltigen Arzneimitteln“, heißt es in dem Brief. Um eine bedarfsgerechte Versorgung mit paracetamolhaltigen Arzneimitteln weiterhin sicherzustellen, „sollen Hersteller, Großhandel und Apotheken die Belieferung und Abgabe von paracetamolhaltigen Arzneimitteln nur für den im akuten Behandlungsfall benötigten Mengen und nur nach Prüfung geeigneter, therapeutischer Alternativen vornehmen“, so Spahn. Hersteller wie Großhandel sollen sich an den durchschnittlichen monatlichen Absatzmengen aus dem Jahr 2019 orientieren – so hatte es das BfArM am Freitag ebenfalls bekannt gegeben.
Doch Spahn geht weiter: Apotheken sollen „im Rahmen ihrer pharmazeutischen Beratung therapeutische Alternativen erwägen und paracetamolhaltige Arzneimittel nur abgeben, wenn therapeutische Alternativen im individuellen Falle nicht in Frage kommen“. Apotheken sollen zudem paracetamolhaltige Arzneimittel nur in der Menge abgeben, die für den akuten Behandlungsfall erforderlich ist. „Diese Vorgaben gelten auch für den Versandhandel mit paracetamolhaltigen Arzneimitteln“, so das BMG-Schreiben.
Dann wendet sich Spahn noch an die Ärzte: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) soll die Mediziner auffordern, verschreibungspflichtige paracetamolhaltige Arzneimittel nur nach Prüfung therapeutischer Alternativen und nur in der medizinisch notwendigen Packungsgröße zu verordnen.
Andere Länder sind bereits weiter gegangen: In der Schweiz dürfen Apotheken seit verganenem Mittwoch nur noch eine Packung bestimmter OTC-Medikamente abgeben, darunter Schmerz- und Hustenmittel. Auch in Frankreich wurde die Menge an Paracetamol auf eine Packung pro Patient beschränkt.
Die Nachfrage nach Paracetamol war aufgrund der Warnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor Ibuprofen im Zusammenhang mit Corona-Erkrankungen drastisch gestiegen. Inzwischen hat die WHO die Warnung wieder zurückgenommen. Langfristig erschwerend hinzu kommt, dass Indien als einer der führenden Standorte für die Produktion von Paracetamol den Export beschränkt hat.
Laut BfArM findet aktuell trotzdem bei „einzelnen Marktteilnehmern“ eine übermäßige Bevorratung mit Arzneimitteln statt, die in direkter Folge zu einer Ungleichverteilung führt. Um dem entgegenzuwirken, wurden Hersteller und Großhändler mit einer „Allgemeinen Anordnung an die pharmazeutischen Unternehmer und die pharmazeutischen Großhändler zur Lagerhaltung und bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln (Kontingentierung)“ aufgefordert, Arzneimittel nicht über den normalen Bedarf hinaus zu beliefern.