Kritik an neuer Testverordnung

Seyfarth: Kein Personal für Ausweiskontrolle

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Berlin -

Apotheken, die Antigenschnelltests anbieten, sollen zukünftig überprüfen, ob jemand einen 3-Euro-Bürgertest erhalten kann. Dieser steht beispielsweise Personen zu, die auf Großveranstaltungen gehen oder ältere Personen besuchen. Der Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbands (HAV), Holger Seyfarth, hält das Vorgehen für wenig praktikabel und geht davon aus, dass weitere Apotheken das Testen einstellen werden.

Seyfarth geht davon aus, dass von den aktuell nur noch wenigen Apotheken, die in Hessen Bürgertests anbieten, bald noch weniger dabei sein werden. Das Gleiche gelte für das Angebot der PoC-PCR-Tests. Auf die Frage, ob weitere Apotheken aufgrund der vorgesehenen neuen Testverordnung nun aus dem Testgeschäft aussteigen werden, sagt er: „Ja, denn es rechnet sich nicht. Bisher haben es viele Apotheken so gut es ging noch gemacht, auch wenn sich immer weniger Menschen testen ließen. Jetzt rechnet es sich, wenn überhaupt noch nur dann, wenn es sich um stark frequentierte Testzentren handelt. Damit ist die flächendeckende und niederschwellige Testung obsolet. Es könnte etwas besser werden, wenn die Landesregierung die Übernahme der 3 Euro fest zusagt und hinterher auch nicht wieder kürzt.“ Bei der nächsten großen Infektionswelle, egal ob im Herbst oder Winter, wird sich zeigen, zu welchen Problemen das Einstellen der kostenfreien Bürgertests führt, so Seyfarth.

Keine Lösung für die Praxis

Die Theorie zur Überprüfung des Testgrundes sei in der Praxis nur schwer umzusetzen und daher generell schwer nachzuvollziehen: „Für diesen erhöhten administrativen Aufwand ist in den Apotheken schlicht nicht genug Personal vorhanden. Abgesehen davon, wie soll das alles überhaupt lückenlos überprüft werden? Zum Beispiel, ob jemand seine Angehörigen im Krankenhaus oder Pflegeheim besucht“, kritisiert Seyfarth.

Aktuell bieten 359 der rund 1400 Apotheken in Hessen noch Antigen-Schnelltests an.

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