Leicht erhältlich

Schnelltests online kaufen

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Berlin -

Zwar wurden die ersten Antigen-Schnelltests jetzt per Sonderzulassung für die Selbstanwendung zugelassen, doch die In-vitro-Diagnostika sind kaum erhältlich. Bei einigen Herstellern scheitert es an der Änderung der Gebrauchsinformation. Die Tests zur professionellen Anwendung werden dennoch online verkauft – an jedermann.

Die Nachfrage nach Schnelltests ist groß. Der Zugang bisher nicht so leicht. Nur in Arztpraxen und Testzentren konnten Antigen-Schnelltests durchgeführt werden. Seit Anfang des Jahres können auch Apotheken die Durchführung anbieten. Doch das Angebot ist keine Pflicht, längst nicht alle Apotheken machen mit. Im Zuge der neuen Teststrategie sind die ersten Laientests nun zugelassen. Flächendeckend erhältlich sind sie allerdings noch nicht.

Online werden die Schnelltests für den professionellen Gebrauch seit Längerem angeboten. Zwar verweisen die meisten Anbieter auf den „ausschließlichen Gebrauch durch professionelle Anwender“, überprüft wird der Verwendungszweck beim Kauf jedoch kaum. Die In-vitro-Diagnostika sind nicht nur bei Versandapotheken, sondern auch bei Versendern von Praxismaterialen erhältlich. Ohne vorherige Anmeldung kann bei vielen Onlineversendern bestellt werden. Positive Ausnahme ist Aponeo, der Versender verweist ausdrücklich auf ein Formular, welches ausgefüllt werden muss. Erst nach Abgleich und Freigabe wird die Ware versendet.

Plattformen wie Praxisdienst versenden nach kurzer Abfrage des Berufsfeldes. Weitere Details wie die eigene Umsatzsteuernummer müssen nicht zwingend angegeben werden. Bei diesem Händler kann auch der mittlerweile für den Laien zugelassene Lyher Antigen-Schnelltest von Lissner Qi bestellt werden. Das Problem: Die Auslieferung erfolgt ohne Gebrauchsanweisung für den Laien. Einige der nun per Sonderzulassung freigegebenen Endverbraucher-Tests werden laut Herstellern doppelt am Markt verfügbar sein. Je nachdem, wer der Kunde ist, muss deutlich ersichtlich sein, welcher Test abgegeben werden darf. Im vorliegenden Fall wurde einem Laien eine Verkaufseinheit für den professionellen Gebrauch zugesendet.

 

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