Schnelltests: LAV befürchtet Ausstieg von Apotheken APOTHEKE ADHOC, 08.06.2021 17:34 Uhr
Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) kritisiert das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu den geplanten Neuregelungen der kostenlosen Bürgertests. Zu bürokratisch und insgesamt unattraktiv, lautet das Urteil. Die Apotheken würden mit anderen Teststellen ohne Pharmazeut:innen gleichgestellt werden, das führe zu Unmut.
„Abrechnungsbetrug bei Testzentren“, diese Meldung ging die vergangene Woche durch die Medien. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will nun reagieren und zum einen die Vergütung an die aktuellen Marktpreise anpassen und zum anderen strengere Auflagen und Kontrollen einführen.
Negative Auswirkungen für die Apotheken
„Wenn diese Regelungen so umgesetzt werden, steht zu befürchten, dass viele Apotheken, die mühevoll und mit viel Engagement entsprechende Teststrukturen aufgebaut haben, diese Leistungen nicht mehr anbieten werden“, gibt Verbandschefin Tatjana Zambo zu bedenken. Denn die angepasste Vergütung bei gleichzeitig steigendem Aufwand sei unattraktiv. Die erhöhte Bürokratie erschwere den Apothekenalltag unnötig. Sollten Apotheken aussteigen, so könnte es zu lückenhaften Testangeboten kommen. Denn außerhalb von Großstädten sind es vor allem die Apotheken, die Antigenschnelltests durchführen.
„Das halten wir für mehr als bedenklich, denn es hat sich gezeigt, dass kontinuierliches und breitgefächertes Testen sinnvoll ist und dass die Apotheken hier wirkungsvoll unterstützen. Diese hochwertigen Testkapazitäten müssen dringend erhalten bleiben. Es kann nicht im Sinne der Teststrategie sein, dass gerade Ärzte und Apotheker, die von Anfang an mit großem heilberuflichem Engagement die Testungen durchführen, jetzt wegbrechen. Wir fordern deshalb den Verordnungsgeber auf, die in heilberuflicher Arbeit durch Ärzte und Apotheken erbrachten Testleistungen von den geplanten Regelungen ausdrücklich auszunehmen.“
Zusätzliche Anträge könnten nötig werden
Größter Kritikpunkt: Die Einzelbeauftragung der Leistungserbringer. Denn die Neuregelung sieht vor, dass „eine Beauftragung [...] mittels Allgemeinverfügung der Länder zukünftig nicht mehr möglich“ sein wird. „Das heißt ja, dass jede Apotheke, die bereits seit Wochen und Monaten testet, dann einen einzelnen Antrag stellen muss, um diese Leistung weiter zu erbringen“, erklärt Zambo. „Diesen bürokratischen Akt werden wohl die wenigsten Kolleginnen und Kollegen mitmachen. Aus unserer Sicht ist das auch überhaupt nicht nötig, denn in der Apotheke wird heilberuflich gearbeitet und es ist nicht plausibel, warum eine Apotheke hierfür jetzt eine besondere Genehmigung erhalten muss.“
Zambo weiß, wieviel Aufwand zahlreiche Apotheken in die gute Umsetzung der Testungen gesteckt haben: „Wir wissen um die gute Qualität der durch die Apotheken im Land abgelieferten Arbeit – das darf gerne zu jeder Zeit kontrolliert werden.“