Schnelltest-Betrüger geht in Berufung Alexander Müller, 04.05.2023 07:50 Uhr
Der Mann aus Vorpommern, der vor einer Woche wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit Corona-Schnelltests zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde, will eine mildere Strafe erreichen. Der 25-Jährige hat Berufung gegen sein Urteil eingelegt, wie ein Sprecher des Amtsgerichtes Pasewalk sagte.
Das Amtsgericht hatte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt, fünf Monate mehr als die Forderung der Staatsanwältin. Der Schaden lag bei rund 105.000 Euro.
Richter Gerald Fleckenstein hatte den Angeklagten des zweifachen schweren Betruges schuldig gesprochen. „Sie wollten sich damit eine Einnahmequelle von einigem Gewicht verschaffen“, hatte Fleckenstein das Urteil begründet. Der berufslose Mann hatte laut Gericht einer Handelsfirma aus Neuss (Nordrhein-Westfalen) Ende 2021 rund 500.000 Corona-Schnelltests für rund 650.000 Euro angeboten. Solche Tests seien damals sehr begehrt gewesen, sagte der betrogene Händler als Zeuge vor Gericht. Als Anzahlung zahlte der Geschädigte in mehreren Raten insgesamt 105.000 Euro.
Der Verurteilte, der damals in einem Testzentrum arbeitete, sich aber als Leiter des Zentrums und als Inkasso-Unternehmer ausgab, lieferte nichts. Vor Gericht schwieg der einschlägig vorbestrafte 25-Jährige. Verteidiger Christian Neumann hatte der Forderung der Staatsanwältin nach zwei Jahren und acht Monaten Haft zugestimmt.