Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Schluss mit Hygienekonzept und Testangeboten

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Berlin -

Morgen fällt nicht nur die Maskenpflicht in Bus und Bahn, auch läuft vorzeitig die SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung aus. Unter anderem müssen Betriebe ihren Angestellten dann nicht länger Testangebote machen.

Ursprünglich hatte die SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 7. April gelten sollen, letzte Woche beschloss das Bundeskabinett kurzfristig das vorzeitige Ende der Maßnahme zum 2. Februar.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, die Vorgaben für Betriebe hätten insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste geleistet. Damit hätten Produktionsausfälle vermieden werden können. Generelle bundesweit einheitliche Vorgaben seien nun nicht mehr nötig, wobei aber in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen weiterhin coronaspezifische Regelungen zu beachten seien. In allen anderen Bereichen könnten Arbeitgeber:innen und Beschäftigte eigenverantwortlich festlegen, inwiefern Infektionsschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Die Vorgaben hatten neben der Erstellung eines betrieblichen Hygienekonzeptes auch Test- und Homeoffice-Angebote für Beschäftigte beinhaltet. Außerdem war der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin verpflichtet, „zur Erhöhung der Impfquote und Unterstützung der Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfangeboten beizutragen“.

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