Apotheken, die Corona-Impfungen anbieten, können ab sofort nur noch 15 Euro abrechnen. Fallen bestimmte Mehraufwände weg, sind es nur 10 Euro. Das hat die Schiedsstelle entschieden, die der Deutsche Apothekerverband (DAV) mangels Einigung mit den Kassen angerufen hatte.
Seit April sind alle Corona-Impfungen in die Regelversorgung überführt worden und müssen deshalb von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband über die Vergütung waren aber Ende März gescheitert. Doch auch die Schiedsstelle sieht einen deutlichen Spielraum nach unten und hat einen Betrag von 15 Euro je Impfung festgesetzt. Die bisherige Pauschale von 28 Euro aus dem Bundeshaushalt war dem erheblichen Aufwand bei der Logistik, bei der Aufbereitung der Impfdosen sowie bei den Aufklärungs- und Dokumentationspflichten geschuldet.
Die erste Vergütungskomponente in Höhe von 10 Euro deckt die Durchführung und Dokumentation inklusive Nachweis im Impfausweis ab. 2,50 Euro kann die Apotheke für den Umgang mit Mehrdosisbehältnissen abrechnen. Ebenfalls 2,50 Euro gibt es für weiteren erforderlichen Aufwand, insbesondere spezifische Mehraufwände bei der Dokumentation. Die beiden Komponenten zur Vergütung der Mehraufwände können ganz oder teilweise in Einvernehmen gekündigt werden, nach zwei Monaten ist eine außerordentliche Kündigung mit Anrufung der Schiedsstelle möglich.
Geregelt ist auch die technische Umsetzung bei der Abrechnung; dazu gibt es nun drei Sonderkennzeichen. Auf Grundlage des Schiedsspruchs muss zunächst der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen angepasst werden, die Regelungen gelten zunächst bis Ende 2024.
„Das Ergebnis des Schiedsspruchs ist unbefriedigend“, so DAV-Verhandlungsführerin Anke Rüdinger. „Die Vergütung entspricht jener der Ärzte, obwohl diese das Impfen anders als die Apotheker an medizinisches Fachpersonal delegieren dürfen. Außerdem beziehen Ärzte Spritzen und Kanülen in der Regel kostenfrei, während die Apotheken dies aus dem nunmehr festgelegten Honorar bezahlen müssen.“
In rund 1600 Apotheken wurden laut DAV seit Ende 2021 mehr als 300.000 Corona-Impfungen durchgeführt. Mit dem Schiedsspruch ist laut DAV ab sofort sichergestellt, dass alle gesetzlich Versicherten bei Bedarf gegen Covid-19 im Rahmen der Regelversorgung in allen dazu qualifizierten Apotheken geimpft werden können.
Allerdings war der Kreis der Anspruchsberechtigten zuletzt deutlich eingeschränkt worden, sodass Impfungen in Apotheken deutlich seltener geworden sind.
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