Rund zwei Monate nach Spekulationen über eine externe Einflussnahme auf die Risikobewertung zur Corona-Lage hat das Robert Koch-Institut (RKI) weitere Protokolle zu den Krisenberatungen weitestgehend ohne Schwärzungen veröffentlicht. Man stelle die Unterlagen wegen des „öffentlichen Interesses“ zur Verfügung, wie es heute hieß. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte diesen Schritt bereits im März angekündigt.
Auslöser war eine Veröffentlichung der Protokolle aus der Zeit von Januar 2020 bis April 2021 durch das Online-Magazin „Multipolar“. Das Portal, das sich selbst auf die Fahne geschrieben hat, unterschiedliche Perspektiven zu gesellschaftlichen und politischen Fragen darzustellen, wird von Kritikern in die Nähe verschwörungserzählerischer Publikationen gerückt. Die Herausgabe der veröffentlichten Protokolle hatte „Multipolar“ nach eigenen Angaben mit juristischen Schritten per Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz durchgesetzt.
Dass zahlreiche Passagen zu dem Zeitpunkt geschwärzt waren, löste eine Debatte über die Unabhängigkeit des RKI aus. In einem Protokoll vom 16. März 2020 hieß es demnach in der früheren Version: „Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald [Passage geschwärzt] ein Signal dafür gibt.“
„Multipolar“ leitete daraus ab, dass die Verschärfung der Risikobewertung als Grundlage für spätere Corona-Beschränkungen nicht auf einer fachlichen Einschätzung des Instituts beruht habe, sondern auf der politischen Anweisung eines externen Akteurs. Dessen Name sei im Protokoll geschwärzt.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte damals mitgeteilt, Schwärzungen von Namen seien in solchen Zusammenhängen üblich, da man auch Mitarbeiter:innen schützen müsse. In der nun vom RKI veröffentlichten Version wird deutlich, dass unter der Schwärzung der Name des damaligen RKI-Vizepräsidenten Lars Schaade steht, der mittlerweile RKI-Präsident ist. Schaade muss der Entschwärzung selbst zugestimmt haben.
Das RKI begründete die Schwärzungen heute mit dem Schutz personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von besonderen öffentlichen Belangen wie der inneren und öffentlichen Sicherheit sowie internationalen Beziehungen. Nun seien die Protokolle erneut daraufhin überprüft worden, welche Passagen weiterhin zwingend unkenntlich gemacht werden müssten. In der neuen Fassung sind den Angaben zufolge nur noch bestimmte personenbezogene Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter geschwärzt.
Die Dokumente betreffen den Zeitraum Januar 2020 bis April 2021. „Die verbleibenden Protokolle bis zum Ende der Sitzungen im Juli 2023 sollen nach entsprechender Prüfung und Drittbeteiligung so schnell wie möglich durch das RKI veröffentlicht werden“, teilte das Institut mit. Die Protokolle des Expert:innenrats der Bundesregierung wurden bereits weitestgehend entschwärzt.
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